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Wie entstehen die Wettkampfbestimmungen?

Änderungen in der Wettkampfordnung

Die DKV-Wettkampfordnung ist für alle Disziplinen im DKV gleich. Wenn es hierzu Änderungsbedarf gibt, dann ist der Weg von der DKV-Ressorttagung Slalom über den DKV-Sportausschuss (da sitzen dann u.a. alle Ressortleiter) zum DKV-Kanutag. Der Kanu-Tag tagt normalerweise alle zwei Jahre und beschließt dann über die Änderungen.

Änderungen in den Wettkampfregeln

Die Wettkampfregeln können durch die DKV-Ressorttagung Kanu-Slalom geändert werden

Der Weg ist hier:

  1. Diskussion und Beschlussfassung in der DKV-Ressorttagung Kanu-Slalom (da sitzen u.a. alle Landesfachwarte zusammen)
  2. Information an den DKV-Verbandsausschuss durch den DKV-Ressortleiter
  3. Bestätigung durch den Verbandsausschuss

Änderungen "zwischendurch" (Auslegungsrichtlinien)

Sollte sich im Laufe einer Saison ergeben, dass es für einzelne Punkte der DWB verschiedene Auslegungen gibt, so kann das durch sogenannte „Auslegungsrichtlinien“ (ALR) gelöst werden.

ALR werden vom DKV-Präsidium auf Antrag des DKV-Resortleiters beschlossen.

"dringende Änderungen"

Wir leben nicht im luftleeren Raum, sondern haben als quasi übergeordnete Wettkampfbestimmungen das Regelwerk der International Canoe Federation (ICF). Wenn die ICF nun Regeln ändert und diese Änderungen so gravierend sind, dass die Änderungen kurzfristig umgesetzt werden müssen, dann gibt es dafür einen kürzeren Weg.

Dann kann nämlich das DKV-Präsidium auf Antrag des DKV-Ressortleiters diese Änderungen in die DWB umsetzen.

Genaueres dazu steht in DKV-Wettkampfordnung 4.4.

Ganz allgemein gilt ...

… dass die DWB natürlich nicht perfekt sind und dass es sicher einiges an Verbesserungsbedarf gibt. Wenn euch da was auffällt, dann wendet euch am besten an euren Landesfachwart oder euren LKV-Kampfrichterobmann, damit er/sie die diese Ideen entsprechend weitergibt. Oder per mail an ressortleiter@kanuslalom.de.