Auslegungsrichtlinien

DKV-Wettkampfordnung 4.5 Auslegungsrichtlinien

„Zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen über Ziffern der sportartspezifischen Wettkampfregeln (WR) können Auslegungsrichtlinien (ALR) erlassen werden. Sie dürfen dem Sinn der jeweiligen Ziffer nicht widersprechen. Die ALR werden vom Ressortleiter erstellt, geändert und ergänzt. Sie bedürfen der Be- schlussfassung durch das Präsidium des DKV e.V.. Neuerstellungen und Änderungen sind in geeigneter Weise anzuzeigen.“

Derzeit gibt es keine Auslegungsrichtlinien zu den Wettkampfregeln Kanu-Slalom.