Startseite - 1.2. Veranstaltungen, Wettkämpfe, Rennen und Läufe < 1.3 Teilnahmeregelungen > 1.4 Material- und Sicherheitsbestimmungen

1.3 Teilnahmeregelungen

1.3.1 Notwendige Unterlagen

1.3.1.1 Sportpass

Der Sportpass (vgl. 7.3 der WO) muss folgende Angaben enthalten:

1.3.1.2 Vereinfachter Sportpass

1.3.1.2.1 Die Vereine können einen vereinfachten Sportpass auf Basis des normalen Sportpass-Vordrucks ausstellen. Dieser berechtigt nur zur Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen im. Anstelle einer jährlichen ärztlichen Bescheinigung bestätigen für den vereinfachten Sportpass die Sorgeberechtigten oder der volljährige Sportler, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen gegen die Teilnahme an Wettkämpfen bekannt sind. Die weiteren nach 1.3.1.1. erforderlichen Bestätigungen erteilt der Vereinsvertreter.

1.3.1.2.2 Ein vereinfachter Sportpass berechtigt nicht zur Teilnahme an der Qualifikationsveranstaltung zu den Deutschen Schülermeisterschaften gemäß 3.4.1.5.

1.3.1.2.3 Die Ausstellung von vereinfachten Sportpässen ist von den Vereinen unter der Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum formlos gesammelt nach Ende der Saison an den LKV-Fachwart oder seinen Beauftragten zu melden.

1.3.2 Möglichkeit von Renngemeinschaften

1.3.2.1 In Renngemeinschaften starten Sportler aus mindestens zwei Vereinen. Renngemeinschaften werden auf der Basis der Bundesländer gebildet und sind bei allen Veranstaltungen startberechtigt. Das Saarland und Rheinland-Pfalz werden in Anbetracht ihres gemeinsamen OSP wie ein Bundesland behandelt. Niedersachsen und Bremen werden wie ein Bundesland behandelt, da Bremen über keinen OSP verfügt.

1.3.2.2 Renngemeinschaften werden durch einen daran beteiligten Verein gemeldet und diesem zugeordnet. Dieser Verein vertritt bei der Veranstaltung sämtliche Belange der Renngemeinschaft.

1.3.2.3 Renngemeinschaften können gebildet werden:

1.3.2.4 Ein an einer Renngemeinschaft beteiligter Sportler kann pro Rennen entweder für seinen Verein oder für die entsprechende Renngemeinschaft starten.

1.3.2.5 Die Namensbezeichnung einer Renngemeinschaft ist RG<Bundesland>.

1.3.2.6 Im Canadier-Zweier müssen die beteiligten Vereine mit der Meldung angegeben werden.

1.3.2.7 Bei Mannschaften muss die Festlegung, ob eine Vereinsmannschaft oder eine Renngemeinschaft startet, spätestens mit der namentlichen Mannschaftsmeldung erfolgen. Bei Renngemeinschaften sind zu diesem Zeitpunkt auch die beteiligten Vereine anzugeben.

1.3.3 Klasseneinteilung

Kanu-Slalom-Wettkämpfe werden in folgenden Boots- bzw. Altersklassen ausgetragen, jeweils für männliche und weibliche Sportler, im C2 zusätzlich für C2 Mix.

1.3.3.1 Bootsklassen

1.3.3.1.1 Einzelbootsklassen

In allen Altersklassen ab Schüler B in den Bootsklassen

1.3.3.1.2 Mannschaftsbootsklassen

Eine Mannschaft besteht aus drei Booten einer Bootsklasse. Es sind Vereinsmannschaften, Renngemeinschaften und die Nationalmannschaft startberechtigt. Mannschaften werden gebildet:

* Schüler:

* Jugend und Junioren:

* Leistungsklasse und Senioren

C2-Mannschaften werden in den jeweiligen Altersklassen gebildet aus:

Die Altersklassen übergreifenden Regelungen in Jugend- und Junioren-Mannschaften sowie Leistungsklasse- und Senioren-Mannschaften gelten entsprechend.

1.3.3.2 Altersklassen

Wettkämpfe können in folgenden Altersklassen durchgeführt werden:

1.3.3.3 Einordnung in Altersklassen

1.3.3.3.1 Ein Doppelstart in verschiedenen Altersklassen ist innerhalb eines Wettkampfes in einer Bootsklasse nicht gestattet, dabei gelten Einzel- und Mannschafts- wettbewerbe als verschiedene Bootsklassen.

1.3.3.3.2 Wettkämpfer angrenzender Altersklassen können C2 Besatzungen bilden. Dies gilt nicht für den C2 der Schüler B (U12) . Das Boot startet in der Klasse des älteren Wettkämpfers; in den Seniorenklassen in der Klasse des jüngeren Wettkämpfers.

1.3.3.3.3 Sind in den Seniorenklassen weniger als drei Boote gemeldet, so ist der Wettkämpfer der Senioren A (Ü32) in der Leistungsklasse, alle anderen in der nächstjüngeren Altersklasse startberechtigt.

1.3.3.4 Altersklassenwechsel

Ein vorzeitiger Altersklassenwechsel ist im letzten Jahr der Altersklassenzugehörigkeit bis zur Leistungsklasse möglich. Nach dem ersten Start in der neuen Altersklasse ist eine Rückstufung nicht mehr möglich. Dies gilt dann für alle Bootsklassen.


Hinweise und Auslegungen

- Im Sinne einer Übergangsregelung dürfen vorübergehend beide Bezeichnungen (z.B. „Schüler A“ und „U14“) verwendet werden. Nach 2 Jahren (d.h. ab der Saison 2025) werden die alten Bezeichnungen aus den WR gestrichen.

- Formulare für den Sportpass und den vereinfachten Sportpass gibt es hier zum Download