Startseite - 1.5 Beteiligte und ihre Aufgaben < 1.6 Meldung zu Veranstaltungen > 1.7 Mannschaftsmeldung
1.6.1.1.1 Meldungen dürfen für Vereinsmitglieder nur durch die Vereine abgegeben werden.
1.6.1.1.2 Meldungen von Einzelmitgliedern sind durch diese entsprechend zu kennzeichnen.
1.6.1.2.1 Bei im ICF bzw. ECA-Kalender eingetragenen Wettkämpfen mit Ausnahme von ICF Level 1-3 und Europameisterschaften sowie zu Wettkämpfen im Ausland ohne Eintrag in den ICF- bzw. ECA-Kalender delegiert der DKV das Recht zur Meldung auf den Verein. Der Start soll dabei unter dem Vereinsnamen erfolgen.
1.6.1.2.2 Nicht freigegebene internationale Wettkämpfe oder etwaige Teilnahmebeschränkungen werden vom DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom in geeigneter Weise veröffentlicht.
1.6.2.1 Die Meldungen sind auf dem in der Ausschreibung vermerkten Wegen an die in der Ausschreibung genannten Meldeanschrift zustellen. Die Zustellung kann auf dem Postwege, über Telefax und/oder E-Mail erfolgen.
1.6.2.2 Zum Nachweis der fristgerechten Meldung dienen Poststempel (Brief), Sendebericht (Fax) bzw. Eingang beim Ausrichter (E-Mail).
1.6.2.3 Der Ausrichter muss unverzüglich nach Eingang der Meldung eine Meldebestätigung auf dem gleichen Übermittlungsweg wie die erhaltene Meldung verschicken.
1.6.2.4 Die Meldungen müssen folgende Angaben enthalten:
1.6.2.5 Die Meldungen für die Einzelrennen müssen folgende Angaben enthalten:
1.6.2.6 Die Meldungen für die Mannschaftsrennen müssen folgende Angaben enthalten: