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1.7.1 Eine namentliche Meldung der Wettkämpfer für das Mannschaftsrennen ist spätestens bis zu dem in der Mannschaftsführerbesprechung festgelegten Termin abzugeben. Dann nicht namentlich gemeldete Mannschaften verlieren ihre Startberechtigung. Die namentliche Meldung muss die Bootsklasse (Renn- Nr.), die Startnummer sowie die Vornamen und Namen der Sportler (inkl. Ersatzfahrer) enthalten; für Renngemeinschaften weiterhin die jeweiligen Heimatvereine.
1.7.2 Bei DKV-Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften müssen alle Mannschaftsmeldungen – unabhängig vom Inhalt einer vorab erfolgten Wettkampfmeldung – vom Mannschaftsführer vor Ort mit dem entsprechendem Formular, das sämtliche Informationen gemäß 1.7.1 sowie die Altersklassen der Sportler enthält, bestätigt werden.
Nicht mit dem Formular bestätigte Mannschaften verlieren die Startberechtigung und sind durch den Hauptschiedsrichter zu disqualifizieren. Mit dem Formular unvollständig bestätigte Mannschaften sind durch die Jury gemäß der DKV- Wettkampfordnung zu bestrafen. Hierbei ist gemäß dem Strafenkatalog eine Geldstrafe durch die Jury gegen den Verein zu verhängen. Sind mehrere Mannschaften von einem Verein betroffen, ist jede Mannschaft einzeln zu bestrafen. Hierbei ist die Höchstgrenze gegen einen Verein gemäß der DKV- Wettkampfordnung als Höchstgrenze zu berücksichtigen.