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1.9 Vorprogramm

Auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen hat der Ausrichter ein Vorprogramm zu erstellen, das nicht später als 12 Tage vor der Veranstaltung zu senden ist an:

bei DKV-Veranstaltungen und internationalen Veranstaltungen der Ebene 4 auch an

Bei Information der Empfänger ist die fristgerechte Veröffentlichung des Vorprogramms im Internet ausreichend. Das Vorprogramm muss enthalten:

Die im Vorprogramm festgelegte Reihenfolge der Rennen und der Zeitplan sind einzuhalten. Änderungen sind den Mannschaftsführern rechtzeitig bekannt zu geben.

1.9.1 Startfolge

1.9.1.1 Die Startfolge richtet sich

1.9.1.2 Der beste / die besten Wettkämpfer startet / starten am Ende seines / ihres Rennens, die übrigen analog dazu.

1.9.1.3 Werden die für die Startfolge nötigen Angaben in der Meldung nicht angegeben (siehe 1.6.2.5) besteht kein Anspruch auf einen leistungsgerechten Startplatz.


Hinweise und Auslegungen