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Die Cup-Wettkampfserien werden durchgeführt mit dem Ziel
4.2.1 Die Wettkampfserien werden in folgenden Altersklassen ausgetragen
Altersgruppe | Titel der Wettkampfserie |
---|---|
Schüler A (U14)/Jugend(U16)/Junioren(U18) gemeinsam | Deutschland-Cup U18 |
Leistungsklasse | Deutschland-Cup |
Außerhalb der Cup-Rennen starten alle Boote in ihrer Altersklasse gemäß 1.3.3.2. In jeder Saison sollten die Wettkampfserien mit einer gemeinsamen Veranstaltung („Cup- Finale“), getrennt von den Deutschen Meisterschaften, abgeschlossen werden. Beim Finale sollten die Rennen einer Bootsklasse unmittelbar hintereinander gelegt werden.
4.2.2 Die Wettkampfserien werden in den Bootsklassen
ausgetragen
Startberechtigt für den Deutschland-Cup sind Boote der Leistungsklasse, die
platziert haben
K1 Herren | Platz 1 - 6 |
K1 Damen | Platz 1 - 3 |
C1 Herren | Platz 1 - 3 |
C1 Damen | Platz 1 - 3 |
4.3.2.1 Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind Schüler A (U14)-/Jugend (U16)- und Junioren(U18)-Boote (bzw. Sportler), die
platziert haben
4.3.2.2 Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind Schüler A (U14) - Boote (bzw. Sportler), die
4.3.2.3 Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind Boote, welche im Vorjahr in ihrem ersten Jahr in der Altersklasse U16 (Jugend) oder in der Altersklasse U14 (Schüler A) bei allen DC-U18-Rennen gestartet sind.
4.3.3 Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen kann der DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom auf schriftlichen Antrag des Vereins bei Zustimmung des zuständigen LKV-Fachwartes und des jeweiligen Bundestrainers 1) eine Sonderregelung schaffen. Dabei kann ein Leistungsnachweis gefordert werden. Über die Anträge sollte innerhalb von vier Wochen entschieden werden. Für entsprechende Nachweise und die rechtzeitige Beantragung ist der Verein verantwortlich.
4.3.5 Veranstaltungen des Deutschland-Cups U18 und Deutschland-Cups werden in zwei Läufen ausgetragen:
4.3.6 Für das A-Finale in jeder Bootsklasse eines Geschlechts qualifizieren sich die besten 10 Boote des 1. Laufs (Qualifikation). Alle anderen gemeldeten Boote starten im B-Finale.
4.3.7.1 Die Ermittlung der Platzierungen erfolgt gemäß WR 1.10.9.1.
4.3.7.2 Boote ohne gültiges Ergebnis in ihren Finalläufen (A- oder B-Finale) werden in der Reihenfolge ihrer Qualifikationsplatzierungen am Ende ihrer Finalläufe platziert.
4.3.7.3 Für die Ermittlung der Gesamtplatzierung gilt, dass die Teilnehmer des B-Finales gemäß ihrer Leistungen im B-Finale nach den Teilnehmern des A-Finales aufgeführt werden (Beispiel: 1. Platz B-Finale Herren Kajak-Einer = 11. Platz Herren Kajak-Einer Gesamtwertung).
Alle B-Finalläufe werden in Startnummernreihenfolge vor den A-Finalläufen ausgetragen. Im A-Finale wird in umgekehrter Reihenfolge des Ergebnisses aus dem 1. Lauf gestartet.
4.4.1 Für die Ermittlung der Platzierung werden alle Cup-Wettkämpfe der Saison zur Wertung herangezogen.
4.4.2 Die Gesamtplatzierung wird durch Addition der ermittelten Punkte erreicht.
4.4.3 Das Boot mit der höchsten Punktzahl führt die Cup-Wertung an. Bei Gleichstand entscheidet die Platzierung im jüngsten Cup-Rennen.
4.4.4 Ermittlung der Punkte je Wettkampf
Platz 1 | 60 Punkte |
Platz 2 | 55 Punkte |
Platz 3 | 50 Punkte |
Platz 4 | 44 Punkte |
Platz 5 | 43 Punkte |
Platz 6 | 42 Punkte |
usw. | |
ab Platz 47 | 1 Punkt |
4.6.1 Alle Boote müssen jedes Jahr von ihren Vereinen für die jeweilige Cup-Serie gemeldet werden.
4.5.2 Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
4.5.3 Der Antrag ist an den DKV-Beauftragten (vgl. 4.6.1) und in Kopie an den zuständigen LKV-Fachwart zu richten.
4.5.4 Die Meldung muss bis spätestens 24 Stunden vor der Mannschaftsführerbesprechung der ersten Cup-Veranstaltung, an dem der Sportler teilnehmen will, erfolgen.
4.5.5 Die Meldung für die jeweilige Cup-Serie ist Voraussetzung für die Startberechtigung bei den Cup-Wettkämpfen.
4.6.1 Für die Führung der Cups wird vom DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom ein Beauftragter benannt. Der Beauftragte wird in geeigneter Weise bekannt gegeben.2)
4.6.2 Der Endstand des Vorjahres ist den Ausrichtern der DKV-Veranstaltungen rechtzeitig durch den DKV-Beauftragten vor dem Meldeschluss für den jeweiligen Wettkampf zur Verfügung zu stellen.
4.7.1 Zur Deckung der Kosten für die Cup-Führung werden Gebühren pro Boot und Wettkampf erhoben.
4.7.2 Die Gebühr ist für jeden Cup-Wettkampf, zu dem ein Boot gemeldet wird, zu zahlen und wird mit dem Startgeld erhoben.
4.7.3 Die Ausrichter leiten die Gebühren gesammelt an den Cup-Beauftragten weiter.
4.8.1 Gesamtsieger im jeweiligen Cup werden die Boote, die in der Gesamtwertung am besten platziert sind.
4.8.2 Die drei bestplatzierten Boote der Cup-Wertung erhalten Medaillen.
4.8.3 Die Kosten für die Medaillen werden aus den Jahresgebühren bestritten.