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Startseite - 1.1 Grundsatz < 1.2 Veranstaltungen, Wettkämpfe, Rennen und Läufe > 1.3. Teilnahmeregelungen

1.2 Veranstaltungen, Wettkämpfe, Rennen und Läufe

Der DKV, die LKVs und die Vereine führen im Rahmen ihres Sportbetriebs Kanu-Slalom- Veranstaltungen (im Folgenden: Veranstaltungen) durch.

Weiterhin können Wettkämpfe im BoaterX ausgetragen werden, auf die ausschließlich die Regelungen aus Abschnitt 10 anzuwenden sind.

Innerhalb einer Veranstaltung können ein oder mehrere Wettkämpfe und / oder Schülerspiele stattfinden.

Im Verlauf eines Wettkampfes werden in den einzelnen Boots- und Altersklassen (vgl. 1.3.3) die Rennen gebildet. Jedes Rennen findet innerhalb eines Wettkampfes höchstens einmal statt. Sieger und Platzierte werden je Rennen ermittelt.

Jedes Rennen wird in zwei Läufen gefahren. Das Endergebnis ergibt sich aus dem Ergebnis des besseren Laufes. Ausnahmen siehe Kapitel 2-9.

Zwischen den Startzeiten der Läufe eines Rennens muss bei DKV-Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften mindestens eine Stunde liegen.

1.2.1 Internationale Veranstaltungen

Die Wettkämpfe bei internationalen Veranstaltungen regeln sich nach den Bestimmungen der ICF oder der ECA. Sie müssen im Terminkalender der ICF oder der ECA aufgeführt sein.

1.2.2 Nationale Veranstaltungen

1.2.2.1 Veranstaltungen, die vom Deutschen Kanu-Verband veranstaltet werden (DKV- Veranstaltungen):

1.2.2.2 Gruppenmeisterschaften (GM), wobei der ausrichtende LKV als Veranstalter auftritt.

1.2.2.3 Allgemeine Veranstaltungen, wobei bei vereinsinternen Veranstaltungen der Verein als Veranstalter auftritt, ansonsten der LKV, dem der ausrichtende Verein angehört.

1.2.2.4 Rückstufung durch Hauptschiedsrichter

Werden die WR-KSL nicht eingehalten, so kann der Hauptschiedsrichter (HS) eine DKV- Veranstaltung oder eine Gruppenmeisterschaft zur allgemeinen Veranstaltung zurückstufen.

1.2.2.5 Rückstufung durch DKV-Ressortleiter bzw. DKV-Referent für Kampfrichterwesen

Der DKV-Ressortleiter und der DKV-Referent für Kampfrichterwesen sind befugt, auch nachträglich eine DKV-Veranstaltung oder eine Gruppenmeisterschaft zur allgemeinen Veranstaltung zurückzustufen, wenn bei der entsprechenden Veranstaltung gegen die Wettkampfregeln verstoßen wurde. Die Begründung hat in schriftlicher Form zu erfolgen und ist allen beteiligten Vereinen mitzuteilen.

1.2.2.6 Folgen einer Rückstufung

Wird eine Veranstaltung zur allgemeinen Veranstaltung zurückgestuft, so dürfen auf dieser Veranstaltung keine Meistertitel vergeben werden. Weiterhin zählt die Veranstaltung nicht für die Gesamtwertung des Deutschland-Cups bzw. Deutschland-Cups U18 und es kann dort keine Qualifikation für den Deutschland-Cup, den Deutschland-Cup U18 bzw. eine Deutsche Meisterschaft erworben werden.

1.2.3 Veranstaltungskalender

Die Terminwünsche der Ausrichter mit

haben im Vorjahr der Veranstaltung vorzuliegen bis

1.2.4 Veranstaltungsausschreibung

Die Veranstaltungsausschreibung muss enthalten:

Die Ausschreibungen werden in geeigneter Weise veröffentlicht. Eine Ausschreibung im Fachorgan KANU-SPORT ist kostenpflichtig.

Die Termine zur folgenden Saison müssen bis zum 31.10. des Vorjahres durch die Ausrichter auf kanu.de veröffentlicht werden.


Hinweise und Auslegungen