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1.8 Ab-, Nach- und Ummeldungen

1.8.1 Fristen

Nachmeldungen sind nur bis 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Mannschaftsführerbesprechung möglich; Ummeldungen bis 2 Stunden vor dem geplanten Beginn der Mannschaftsführerbesprechung.

1.8.2 Abmeldungen

1.8.2.1 Abmeldungen sind möglich, die Startgebühr verfällt zu Gunsten des Ausrichters.

1.8.2.2 Eine Bootsbesatzung bzw. Mannschaft ist in dem Rennen, für das sie abgemeldet wurde, nicht mehr startberechtigt.

1.8.3 Nachmeldungen

Nachmeldungen sind unter Beachtung der pro Start fällig werdenden Bearbeitungsgebühr gestattet. Anspruch auf einen leistungsgerechten Startplatz besteht nicht.

1.8.4 Ummeldungen

Im Einzelrennen ist eine Ummeldung innerhalb eines Rennens möglich, wenn für den Ersatzfahrer gültige Startunterlagen abgegeben werden. Ummeldungen in eine andere Boots- oder Altersklasse oder von männlich zu weiblich bzw. umgekehrt sind nicht gestattet. Bei einer Ummeldung besteht kein Anspruch auf einen leistungsgerechten Startplatz.

1.8.5 Unvollständige Meldungen

Für unvollständige Meldungen kann der Ausrichter pro Verein eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Nachmeldegebühr erheben.

1.8.6 Änderung der Besetzung einer Mannschaft

1.8.6.1 Ein Fahrer/C2-Boot kann für mehrere Mannschaften einer Bootsklasse als Ersatz gemeldet werden, darf aber nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.

1.8.6.2 Bis 30 Minuten vor Beginn des ersten bzw. zweiten Laufes des jeweiligen Mannschaftsrennens kann eine Bootsbesatzung einmalig durch das gemeldete Ersatzboot ersetzt werden. Dies ist dem Hauptschiedsrichter schriftlich anzuzeigen.

1.8.6.3 Wird ein Fahrer bzw. C2-Boot einer Mannschaft zwischen dem 1. und 2. Mannschaftslauf disqualifiziert, dann darf die Mannschaft unter Beachtung der Frist für die Auswechslung im 2. Mannschaftslauf mit dem Ersatzfahrer bzw. C2- Boot starten. Der 1. Lauf wird gestrichen.


Hinweise und Auslegungen