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Mit den allgemeinen Veranstaltungen soll die bundesweite Entwicklung der Sportart Kanu- Slalom gefördert werden und die Ausrichtung von Kanu-Slalom-Veranstaltungen vereinfacht werden. Dabei sind die im Folgenden beschriebenen Abweichungen von den WR KSL erlaubt.
7.2.1 Der Fachwart des ausrichtenden Landesverbandes kann – z.B. bei Landesmeisterschaften – Vorgaben für die Ausrichtung der allgemeinen Veranstaltungen in seinem Verantwortungsbereich machen und den im Folgenden aufgeführten Handlungsspielraum einschränken.
7.2.2 Derartige Einschränkungen sind im Vorfeld festzulegen und rechtzeitig bekanntzugeben.
Veranstaltungsleiter, Hauptschiedsrichter und Jury entscheiden einvernehmlich über eventuelle Vereinfachungen in der Kampfrichterbesetzung.
7.4.1 Die Wettkampfstrecke kann auf bis zu 15 Tore mit mindestens 4 Aufwärtstoren (2 x links, 2 x rechts) verkürzt werden.
7.4.2 Der Veranstaltungsleiter, der Hauptschiedsrichter und die Mannschaftsführer entscheiden über die Befahrbarkeit der Wettkampfstrecke (inkl. Streckenerleichterungen) und geben sie nach Mehrheitsbeschluss frei.
7.5.1 Der Meldeschluss kann vom Ausrichter auf einen späteren Termin als den in 1.2.4 beschriebenen Termin festgelegt werden.
7.5.2 Für die Mannschaftsrennen ist eine namentliche Mannschaftsmeldung erforderlich. Der Ausrichter kann von 1.6.2.6 abweichende Regelungen für die namentliche Mannschaftsmeldung festlegen.
7.5.3 Die Frist für Nach- und Ummeldungen kann vom Ausrichter auf einen späteren Zeitpunkt als den in 1.8.1 festgelegten Zeitpunkt festgelegt werden. Spätestmöglicher Termin ist die Mannschaftsführerbesprechung. Weiterhin kann der Ausrichter einen späteren Termin für die namentliche Meldung der Mannschaften und das Auswechseln einer Bootsbesatzung bestimmen ( 1.8.6).
Mannschaftsrennen können auf einen Lauf reduziert werden.
7.7.1 Zur Vereinfachung der Wettkampfabwicklung kann der Ausrichter die Rennen verschiedener Alters- und Bootsklassen zusammenlegen.
7.7.2 Bei Unstimmigkeiten über derartige Zusammenlegungen entscheidet die Mannschaftsführerbesprechung mit einfacher Mehrheit.
7.7.3 Bei allgemeinen Veranstaltungen ist auch die Bildung von länderübergreifenden Renngemeinschaften möglich,
7.8.1 Die Altersklassenbeschränkungen wie in 11.3.3.1.2 gelten bei allgemeinen Wettkämpfen nicht.
7.8.2 Bootsklassenübergreifende Mannschaften sind möglich. Diese starten in den jeweiligen Kajakrennen.