Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wr2023:wr_15_beteiligte

Startseite - 1.4. Material- und Sicherheitsbestimmungen < 1.5 Beteiligte und ihre Aufgaben > 1.6 Meldung zu Veranstaltungen

1.5 Beteiligte und ihre Aufgaben

1.5.1 Offizielle

1.5.1.1 Ein Wettkampf im Kanu-Slalom wird entsprechend seiner Art und Bedeutung von folgenden Offiziellen geleitet:

  1. Jury
  2. Hauptschiedsrichter
  3. ggf. Hauptschiedsrichter-Assistent
  4. Wertungsstellenleiter / Streckenschiedsrichter 5. Torrichter
  5. Zielrichter
  6. Veranstaltungsleiter
  7. Vorstarter
  8. Starter

1.5.1.2 Diese Offiziellen müssen im Besitz eines gültigen Kampfrichterausweises sein.

1.5.1.3 Allen Offiziellen ist es untersagt, mit den Wettkämpfern während des Laufes zu kommunizieren oder sie in irgendeiner Form auf einen Befahrungsirrtum oder Fehler aufmerksam zu machen.

1.5.2 Festlegungen der Offiziellen

1.5.2.1 Der Hauptschiedsrichter und die Jury (inkl. des Ersatzmitglieds) werden eingesetzt

  • bei DKV-Veranstaltungen vom DKV-Referenten Kampfrichterwesen Kanu- Slalom in Abstimmung mit dem DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom. Die Tagung der Kampfrichterobleute Kanu-Slalom hat Vorschlagsrecht.
  • bei Gruppenmeisterschaften vom LKV-Kampfrichterobmann des ausrichtenden LKV in Abstimmung mit den anderen Kampfrichterobleuten aus der jeweiligen Gruppe,
  • bei allgemeinen Veranstaltungen durch den Ausrichter.

1.5.2.2 Die Wertungsstellenleiter, Streckenschiedsrichter und Torrichter werden vom Hauptschiedsrichter eingesetzt. Die übrigen Offiziellen setzt der Ausrichter in Abstimmung mit dem Hauptschiedsrichter ein.

1.5.3 Jury

1.5.3.1 Bei allen Wettkämpfen ist eine Jury einzusetzen, die drei Mitglieder umfasst. Zusätzlich wird ein Ersatzmitglied bestimmt, über dessen Einsatz – auch für Aufgaben der Jury – die Jury selbst entscheidet.

1.5.3.2 Die Jury ist für die durchgeführten Wettkämpfe das oberste Schiedsgericht. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des im Programm erstgenannten Jury-Mitgliedes. Gegen ihre Entscheidungen kann die Beschwerde eingelegt werden.

1.5.3.3 Die Mitglieder der Jury sollten

  • bei DKV-Veranstaltungen aus verschiedenen Gruppen, mindestens aber aus verschiedenen Landesverbänden,
  • bei Gruppenmeisterschaften aus verschiedenen Landesverbänden bzw. bei den Westdeutschen Meisterschaften aus verschiedenen Vereinen,
  • bei allen übrigen Wettkämpfen aus verschiedenen Vereinen sein.

1.5.3.4 Fällt mehr als ein Mitglied der Jury aus, so haben die verbleibenden Mitglieder für qualifizierten Ersatz zu sorgen.

1.5.3.5 Die Jury nimmt Proteste gegen die Entscheidung des Hauptschiedsrichters bei Nichteinhaltung der Wettkampfregeln entgegen und fällt eine endgültige Entscheidung im Falle von Unstimmigkeiten bei der Auslegung der Wettkampfregeln. Sie trifft Entscheidungen zu allen Fragen, die während eines Wettkampfes auftreten und nicht von den Wettkampfregeln abgedeckt sind.

1.5.3.6 Die Jury kann Wettkampfteilnehmer beim Verstoß gegen die WR-KSL/WO oder bei unsportlichem Verhalten ausschließen oder disqualifizieren und gegebenenfalls nach der DKV-Wettkampfordnung bestrafen.

1.5.3.7 Die Jury ist für die Überprüfung der Startunterlagen zuständig und kontrolliert die Startberechtigung der Sportler.

1.5.3.8 Die Jury überprüft während des Wettkampfes die Gültigkeit der Kampfrichter- ausweise von Veranstaltungsleiter, Wertungsstellenleitern, Vorstarter, Starter und Zielrichter.

1.5.3.9 Die Jury beaufsichtigt die vom Ausrichter durchzuführende Bootsvermessung.

1.5.3.10 Finden im Rahmen einer Veranstaltung mehrere Wettkämpfe statt und ist die Jury für die einzelnen Wettkämpfe unterschiedlich besetzt, so entscheidet jede Jury unabhängig voneinander. Muss eine Jury eine Disqualifikation für die Veranstaltung aussprechen (siehe 1.11.4.3), so gilt diese für alle Wettkämpfe der Veranstaltung.

1.5.4 Hauptschiedsrichter

1.5.4.1 Der Hauptschiedsrichter muss sicherstellen, dass der Wettkampf entsprechend den Wettkampfregeln durchgeführt wird. Ihm obliegt die Auslegung der Wettkampfregeln. Steht bei einer Veranstaltung ein offizielles Fernseh- oder Videosignal zur Verfügung kann der Hauptschiedsrichter und die Jury dieses zur Unterstützung seiner bzw. ihrer Entscheidung heranziehen.

1.5.4.2 Der Hauptschiedsrichter kann einen Wettkämpfer disqualifizieren oder vom weiteren Wettkampf ausschließen, der

  • gegen die WR-KSL oder WO verstößt,
  • sich den Anordnungen des Hauptschiedsrichters nicht fügt,
  • sich während des Wettkampfes unsportlich verhält.

1.5.4.3 Der Hauptschiedsrichter entscheidet bei Streitfällen darüber, ob das Verhalten der Startenden regelkonform war. Er klärt und bewertet Einsprüche.

1.5.4.4 Der Hauptschiedsrichter kann Vereine, die ihren Kampfrichterverpflichtungen nicht nachkommen, zum Wettkampf nicht zulassen bzw. vom Wettkampf disqualifizieren.

1.5.4.5 Der Hauptschiedsrichter kann bei außergewöhnlichen Umständen

  • einzelne Sportler neu starten lassen,
  • den Start verschieben,
  • einen Lauf neu starten lassen,
  • bei bedeutender Veränderung des Wasserstandes oder eines Tores den Lauf unterbrechen, bis die ursprünglichen Bedingungen wiederhergestellt sind.
  • im Einvernehmen mit der Jury und dem Veranstaltungsleiter eine Veranstaltung oder einen Wettkampf abbrechen. In diesem Fall kann der Hauptschiedsrichter gemeinsam mit der Jury auf Basis der korrekt beendeten Läufe ein Gesamtergebnis der Veranstaltung festlegen.

1.5.4.6 Bei DKV-Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften ist vom Haupt- schiedsrichter ein Schiedsrichterbericht auf den DKV-Formularen zu erstellen und bis zum 2. Montag nach dem Wettkampf in elektronischer Form an den DKV- Referenten für Kampfrichterwesen und DKV-Ressortleiter, sowie bei Gruppenmeisterschaften zusätzlich an die LKV-Kampfrichterobleute und LKV- Fachwarte der jeweiligen Gruppe zu senden.

1.5.5 Hauptschiedsrichterassistent

Bei DKV-Veranstaltungen kann der Hauptschiedsrichter durch einen Hauptschiedsrichter- Assistenten unterstützt werden; in diesem Fall entfällt das Ersatzmitglied der Jury. Ist ein Hauptschiedsrichter-Assistent eingesetzt vertritt dieser den Hauptschiedsrichter; ansonsten ist das erstgenannte Jury-Mitglied Stellvertreter des Hauptschiedsrichters.

Die Entscheidung, ob bei einer DKV-Veranstaltung ein Hauptschiedsrichter-Assistent eingesetzt wird, trifft der DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom gemeinsam mit dem DKV- Referenten Kampfrichterwesen Kanu-Slalom.

1.5.6 Wertungsstellenleiter / Streckenschiedsrichter

1.5.6.1 Wertungsstellenleiter ist der im Kampfrichtereinsatzplan erstgenannte Streckenschiedsrichter einer Wertungsstelle; Stellvertreter ist der zweitgenannte Streckenschiedsrichter.

1.5.6.2 Sind für eine Wertungsstelle weitere Streckenschiedsrichter vorgesehen, so werden diese nach den Anweisungen des Hauptschiedsrichters oder Wertungsstellenleiters als Torrichter eingesetzt.

1.5.6.3 Der Wertungsstellenleiter muss in seinem Wertungsstellenbereich

  • den Ablauf des Wettkampfes überwachen,
  • die ordnungsgemäße Einregulierung der Torstäbe sicherstellen,
  • sicherstellen, dass die Kampfrichter so positioniert sind, dass eine Wertung der Tore aus möglichst verschiedenen Blickwinkeln auf die Tore möglich ist,
  • die Tätigkeit der Kampfrichter einschl. ihrer Signalisierung überwachen,
  • sicherstellen, dass die Wertungsstelle mit ausreichend vielen Kampfrichtern aus verschiedenen Vereinen besetzt ist,
  • die Anwesenheit der Kampfrichter überprüfen und in die vom Ausrichter bereitgestellten Listen festhalten,
  • die Gültigkeit der Kampfrichterausweise der eingesetzten Kampfrichter überprüfen,
  • dafür sorgen, dass die Kampfrichter nicht von Teilnehmern oder Zuschauern in ihren Wertungen beeinflusst werden,
  • Behinderungen, fremde Hilfe, unterlassene Hilfeleistung sowie Verstöße gegen die Wettkampfregeln umgehend dem Hauptschiedsrichter melden.

1.5.6.4 Der Wertungsstellenleiter entscheidet unter Berücksichtigung der Bewertungen der Kampfrichter insbesondere unter dem Aspekt der besten Position für die jeweilige Befahrungssituation über die Bewertung. Ist ein Kampfrichter mit der Entscheidung des Wertungsstellenleiters nicht einverstanden, kann er eine endgültige Entscheidung des Hauptschiedsrichters beantragen.

1.5.6.5 Steht ein offizielles Videosignal zur Verfügung kann der Hauptschiedsrichter einen oder mehrere Kampfrichter mit der Qualifikation eines Streckenschiedsrichters als Videokampfrichter einsetzen. Der Hauptschiedsrichter prüft und entscheidet bei abweichenden Wertungen von Videokampfrichtern und Streckenschiedsrichtern bzw. Torrichtern über die Wertung.

1.5.7 Torrichter

Ein Torrichter hat folgende Aufgaben:

  • feststellen, ob die Wertungsstelle vom Wettkämpfer in der vorgeschriebenen Weise durchfahren wird, bzw. welche Strafpunkte er dabei macht,
  • nach Weisung des Wertungsstellenleiters die Wertungen anzeigen, wobei diese Signalisierung unverbindlich ist;
  • die vom Ausrichter zu stellenden Wertungsunterlagen führen Wertungen einzeln je Tor dokumentieren
  • das Ausscheiden eines Bootes durch Kenterung, Aufgabe oder fremde Hilfe sowie Behinderungen in den Wertungsunterlagen eintragen,
  • die Wertungsunterlagen nach dem Wettkampf unverzüglich dem Wertungsstellenleiter übergeben.

1.5.8 Zielrichter

Der Zielrichter entscheidet, wann ein Wettkämpfer bzw. eine Mannschaft die Befahrung der Wettkampfstrecke beendet hat (Zieleinlauf). Er muss sich auf Höhe der Ziellinie befinden.

1.5.9 Veranstaltungsleiter

1.5.9.1 Er leitet die Durchführung der Veranstaltung entsprechend dn Wettkampfregeln. Er vertritt den Ausrichter nach außen.

1.5.9.2 Er ist insbesondere verantwortlich für

  • rechtzeitiges Einholen der für die Durchführung notwendigen Genehmigungen,
  • die örtliche Organisation der Veranstaltung,
  • die Einhaltung der WR-KSL und der WO durch den Ausrichter,
  • die Einrichtung und das Funktionieren der erforderlichen technischen Anlagen,
  • einen guten Zustand der Toraufhängungen und der anderen Einrichtungen,
  • die Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse

1.5.9.3 Er muss immer bereit sein, notwendige Reparaturen und Regulierungen sofort ausführen zu lassen.

1.5.9.4 Er hat dafür zu sorgen, dass Starter, Streckenschieds-, Tor- und Zielrichter auch bei widrigen Wetterverhältnissen ihre Tätigkeit einwandfrei ausüben können.

1.5.9.5 Stellvertretung durch einen Beauftragten ist zulässig, entbindet aber nicht von der Verantwortlichkeit.

1.5.10 Vorstarter

Der Vorstarter hat folgende Aufgaben:

  • die Wettkämpfer für den Start aufrufen; das rechtzeitige Erscheinen am Start liegt in jedem Falle im Verantwortungsbereich des Wettkämpfers,
  • kontrollieren, dass Boot und Ausrüstung der Wettkämpfer den Wettkampfregeln entsprechen und die geforderten Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden,
  • Beanstandungen dem Starter umgehend mitteilen.

1.5.11 Starter

  • Der Starter hat folgende Aufgaben:
  • er regelt, beaufsichtigt und beurteilt den ordnungsgemäßen Verlauf des Starts,
  • er gibt das Startkommando,
  • er schließt Wettkämpfer vom Start aus, die
    • mit Booten am Start erscheinen, die nicht den Wettkampfregeln entsprechen,
    • die Sicherheitsbestimmungen nicht einhalten,
    • nicht zur Startzeit pünktlich am Start erscheinen,
    • ohne Startnummer am Start erscheinen,
    • den Weisungen des Starters nicht nachkommen

1.5.12 Weitere Beteiligte

1.5.12.1 Zeitnehmer

1.5.12.1.1 Der Zeitnehmer hat folgende Aufgaben: exakte Zeitmessung auf mindestens eine Zehntelsekunde. Bei Einsatz einer elektronischen Zeitmessung exakte Auswertung derselben. Bei manueller Zeitnahme (z.B. Kontrollzeit) muss sich der Zeitnehmer auf Höhe der Ziellinie befinden.

1.5.12.1.2 Der Zeitnehmer ist ggf. von einem Zeitschreiber zu unterstützen.

1.5.12.2 Rettungswart

Der Rettungswart hat die Aufgabe

sich in Verbindung mit einzusetzenden Helfern um die Bergung gekenterter oder verunglückter Wettkämpfer zu bemühen, für die erforderlichen Hilfsmittel zur Rettung Gekenterter oder Verunglückter während eines Wettkampfes Sorge zu tragen, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass ein Verunglückter jederzeit ärztlich betreut werden kann.

1.5.12.3 Pressewart

Er sorgt für eine ausreichende Information der Journalisten über die Veranstaltung und ihren Ablauf. Er hat das Recht, Auskünfte bei den verschiedenen offiziellen Stellen einzuholen. Auf seinen Wunsch sind ihm die Wettkampfergebnisse mitzuteilen und auszuhändigen.

1.5.12.4 Sprecher

Er hat gemäß den Anweisungen des Veranstaltungsleiters den Beginn eines jeden Rennens, die Startfolge und wenn möglich im Verlauf des Wettkampfes die Ergebnisse bekannt zu geben. Bei seinen Kommentaren muss er sich neutral verhalten und er darf der offiziellen Wertung eines Rennens nicht vorgreifen.

1.5.12.5 Mannschaftsführer

1.5.12.5.1 Die Mannschaftsführer vertreten während der Veranstaltung die Belange der von ihnen gemeldeten Sportler.

1.5.12.5.2 Die Mannschaftsführer sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen sowie die Vollständigkeit und Korrektheit der Startunterlagen der von ihnen vertretenen Sportler verantwortlich.

1.5.12.5.3 Stellvertretung durch einen Beauftragten ist zulässig, entbindet aber nicht von der Verantwortlichkeit.

1.5.13 Qualifikation der Offiziellen

Voraussetzung für die Tätigkeit als Offizieller gemäß 1.5.1 ist die in einem Lehrgang erlangte Befähigung für die jeweilige Qualifikation. Die Befähigung wird mit einem Kampfrichter- ausweis bestätigt.

1.5.13.1 Qualifikationsstufen

Die folgenden Qualifikationsstufen werden durch den jeweiligen LKV-Kampfrichterobmann vergeben:

Stufe Mindestalter Einsatz als
1 12 Jahre Torrichter bei allgemeinen Veranstaltungen
2 14 Jahre Torrichter Gruppenmeisterschaften
3 16 Jahre Streckenschiedsrichter bei allgemeinen Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften
Torrichter bei DKV-Veranstaltungen
Vorstarter, Starter, Zielrichter
4 18 Jahre Veranstaltungsleiter bei allgemeinen Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften
Jury bei allgemeinen Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften
5 20 Jahre Hauptschiedsrichter bei allgemeinen Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften

Die folgenden Qualifikationsstufen werden durch den DKV-Referenten für Kampfrichterwesen vergeben:

Stufe Mindestalter Einsatz als
6 18 Jahre Streckenschiedsrichter bei DKV-Veranstaltungen
Veranstaltungsleiter bei DKV-Veranstaltungen
7 20 Jahre Jury bei DKV-Veranstaltungen
8 20 Jahre Hauptschiedsrichter bei DKV-Veranstaltungen

Kandidaten zur Kampfrichter-Qualifikation 6-8 sollten von dem zuständigen LKV- Kampfrichterobleuten vorgeschlagen werden.

In schwerwiegenden Fällen kann die Kampfrichter-Qualifikation durch den zuständigen LKV- Kampfrichter-Obmann in Absprache mit dem zuständigen LKV-Fachwart, dem DKV- Ressortleiter und dem DKV-Referenten für Kampfrichterwesen widerrufen oder zeitlich ausgesetzt werden.

1.5.13.2 Rahmenrichtlinien Kampfrichterausbildung

Die LKV-Kampfrichterobleute und der DKV-Referent für Kampfrichterwesen können für die von ihnen zu vergebenden Kampfrichter-Qualifikationen Richtlinien für die Ausbildung und die Gültigkeitsdauer von Kampfrichterausweisen festlegen, wobei die maximale Gültigkeitsdauer auf vier Jahre begrenzt ist.

Der DKV-Referent für Kampfrichterwesen kann in Abstimmung mit dem Ressortleiter Kanu- Slalom auch Rahmenrichtlinien für die Vergabe der Qualifikationsstufen 1-5 erlassen.

1.5.13.3 Kampfrichtertätigkeit und weitere Funktionen

Die bei DKV-Veranstaltungen als Hauptschiedsrichter und Jury bzw. bei Gruppenmeister- schaften als Hauptschiedsrichter eingesetzten Kampfrichter dürfen während dieser Veranstaltung neben ihrer Kampfrichtertätigkeit keine weiteren Funktionen für Verein, Bezirk, LKV oder DKV ausüben. Ausgenommen davon sind der DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom und der DKV-Referent Kampfrichterwesen Kanu-Slalom bezüglich ihrer DKV-Funktionen.

Bei Verstoß können der Hauptschiedsrichter und die Jury durch einstimmigen Beschluss (ohne Beteiligung des Betroffenen) den Betroffenen von seiner Kampfrichterfunktion entheben und die Jury kann eine Strafe nach der WO verhängen.

1.5.14 Kampfrichtermeldung / -benennung

Jeder teilnehmende Verein bzw. jedes Einzelmitglied muss nach folgendem Schlüssel Kampfrichter stellen:

Anzahl der gemeldeten Sportler Anzahl zu stellender Kampfrichter
1 - 4 1 Kampfrichter
5 - 10 2 Kampfrichter
11 - 16 3 Kampfrichter
17 - 26 4 Kampfrichter
27 - 36 5 Kampfrichter

usw.

Alle ab dem zweiten zu stellenden Kampfrichter müssen mindestens die jeweilige Qualifikation für die Funktion eines „Streckenschiedsrichters“ haben.

Bei internationalen Veranstaltungen der Ebene 3 und 4 und zugehörigen Rahmenrennen, die durch den DKV oder einen DKV-Verein ausgerichtet werden, kann der Ausrichter von den teilnehmenden DKV-Vereinen die Stellung von Kampfrichtern gemäß obigem Schlüssel fordern. Dies ist in der Ausschreibung im KANU-SPORT und im Vorprogramm anzugeben. Bzgl. der erforderlichen Kampfrichterqualifikation werden diese Veranstaltungen wie DKV- Veranstaltungen behandelt.


Hinweise und Auslegungen

wr2023/wr_15_beteiligte.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/26 14:07 von 127.0.0.1