Auslegungsrichtlinien
DKV-Wettkampfordnung 4.5 Auslegungsrichtlinien
„Zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen über Ziffern der sportartspezifischen Wettkampfregeln (WR) können Auslegungsrichtlinien (ALR) erlassen werden. Sie dürfen dem Sinn der jeweiligen Ziffer nicht widersprechen. Die ALR werden vom Ressortleiter erstellt, geändert und ergänzt. Sie bedürfen der Beschlussfassung durch das Präsidium des DKV e.V.. Neuerstellungen und Änderungen sind in geeigneter Weise anzuzeigen.“
Auf Antrag des Ressortleiters hat das DKV-Präsidium am 20.04.2023 folgende Auslegungsrichtlinie zu den Wettkampfregeln Kanu-Slalom beschlossen:
ALR zu WR Kanu-Slalom 4.3.1 und 4.3.2.1
Die Startberechtigung für den Deutschland-Cup bzw. Deutschland-Cup U18 für DKV-Kadersportler gemäß WR 4.3.1 bzw. 4.3.2.1 gilt nur für die Bootsklasse, in der die Sportler im Kader formal geführt sind.
Für andere Bootsklassen muss die Startberechtigung über einen anderen in den Wettkampfregeln Kanu-Slalom definierten Weg erlangt werden.