Startseite - 1.9 Vorprogramm < 1.10 Die Durchführung einer Veranstaltung > 1.11 Rechtsmittel
1.10 Die Durchführung einer Veranstaltung
1.10.1 Mannschaftsführerbesprechung
1.10.1.1 Jede Veranstaltung wird mit einer Mannschaftsführerbesprechung eröffnet. Sie ist so zu legen, dass ein zusätzlicher Anreisetag vermieden wird.
1.10.1.2 An der Mannschaftsführerbesprechung können teilnehmen:
- die Mannschaftsführer der teilnehmenden Vereine und die Einzelmitglieder
- die Offiziellen
- der DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom und die LKV-Fachwarte
- der DKV-Referent für Kampfrichterwesen und die LKV-Kampfrichterobleute
- der DKV-Referent für Öffentlichkeitsarbeit Kanu-Slalom und die LKV- Pressewarte
- die offiziellen DKV- und LKV-Trainer
1.10.1.3 Die Mannschaftsführerbesprechung wird durch den Veranstaltungsleiter oder den jeweiligen LKV-Fachwart geleitet.
1.10.1.4 Ablauf und Inhalt der Mannschaftsführerbesprechung
- Feststellen der anwesenden Vereine
- Kampfrichtereinsatzplan
- Überprüfung der Startlisten (Abmeldungen)
- Bekanntgabe des spätesten Zeitpunkts der namentlichen Mannschaftsmeldung
- Abnahme der Strecke (Ausnahmen siehe Sonderbestimmungen)
- Festlegungen der Jury und des Hauptschiedsrichters
- Instruktionen (Anweisungen) soweit erforderlich, wie
- Ort des Wettkampfbüros
- Zeitpunkt der Streckenfreigabe
- Startbeginn und Startkommando
- Position der Startlinie und Ziellinie
- Streckenerleichterungen
- Startabstand
- Art des Rettungsdienstes
- Termin und Ort der Bootsvermessung
- Art und Weise des Bootstransports vom Ziel zurück zum Start
- Ort der Dopingkontrolle
- Ort der Ergebnisbekanntgabe (Anschlagstelle)
- Ort der Siegerehrung
- zusätzliche interessierende Bekanntmachungen
Alle bei der Mannschaftsführerbesprechung getroffenen Anweisungen sind für die gesamte Veranstaltung und alle Teilnehmer bindend.
1.10.2 Wettkampfstrecke
1.10.2.1 Allgemeines
1.10.2.1.1 Die Wettkampfstrecke muss auf der gesamten Länge befahrbar sein und für C1- Fahrer die gleichen Bedingungen für Rechts- und Linksschläger aufweisen. Die ideale Streckenführung sollte mindestens ein Rückwärtsfahrmanöver ein- schließen.
1.10.2.1.2 Die Streckenführung ist so zu wählen, dass eine zügige Befahrung ohne Behinderung möglich ist.
1.10.2.1.3 Die Tore müssen so ausgehängt werden, dass eine fehlerfreie Befahrung möglich und eine einwandfreie Bewertung garantiert ist.
1.10.2.1.4 Die Wettkampfstrecke sollte nicht weniger als 150 m Länge haben flussmittig gemessen von der Start- bis zur Ziellinie und nicht länger als 400 Meter sein. Die Wettkampfstrecke sollte natürliche und/oder künstliche Hindernisse aufweisen und für K1-Herren etwa 95 Sekunden Befahrungszeit haben.
1.10.2.1.5 Die Wettkampfstrecke muss mit mindestens 18 und höchstens 25 Toren ausgehängt sein, wovon 6 oder 8 Aufwärtstore sein müssen.
1.10.2.1.6 Das letzte Tor der Wettkampfstrecke muss sich mindestens 15 m und höchstens 25 m vor der Ziellinie befinden, gemessen in Luftlinie.
1.10.2.1.7 Die Torstäbe dürfen nur nach einem abgeschlossenen Lauf eines Rennens vom zuständigen Wertungsstellenleiter nachreguliert werden.
1.10.2.1.8 Falls während des Wettkampfes durch ungewöhnliche Umstände die Streckenführung verändert wird, darf nur der Hauptschiedsrichter die Nachregulierung oder die Änderung der Position eines Tores genehmigen.
1.10.2.1.9 Das Befahren der gesperrten Wettkampfstrecke außerhalb des Wettkampfes ist untersagt. Zuwiderhandlung wird mit Disqualifikation bestraft.
1.10.2.2 Markierung der Tore
1.10.2.2.1 Es gibt Abwärts- und Aufwärtstore.
1.10.2.2.1.1 Abwärtstore bestehen aus zwei grün-weißen Torstäben.
1.10.2.2.1.2 Aufwärtstore bestehen aus zwei rot-weißen Torstäben.
1.10.2.2.2 Die Breite der Tore ist auf mindestens 1,20 m und höchstens 4,00 m festgelegt, gemessen zwischen den Torstäben.
1.10.2.2.3 Die Torstäbe müssen rund sein und einen Durchmesser von 3,5 bis 5,0 cm haben. Sie müssen 1,6 bis 2,0 m lang sein.
1.10.2.2.4 Die Torstäbe und ihre Aufhängungen sollen so beschaffen sein, dass durch Windeinwirkung keine übermäßige Bewegung der Torstäbe hervorgerufen wird.
1.10.2.2.5 Die Torstäbe sind auf ihrer ganzen Länge mit grünen und weißen bzw. roten und weißen Ringen zu zeichnen. Der letzte untere Ring muss weiß sein. Alle Ringe sollen 20 cm breit sein.
1.10.2.2.6 Das untere Ende der Torstäbe sollte sich ungefähr 20 cm über der Wasseroberfläche befinden und darf nicht durch Wasser in Bewegung gesetzt werden.
1.10.2.2.7 Die Nummerierungsschilder der Tore müssen die Grundfarbe gelb oder weiß und eine Größe von 20 x 20 cm oder 30 x 30 cm haben.
1.10.2.2.8 Die Ziffern müssen auf beiden Seiten der Nummerierungsschilder in schwarzer Farbe angebracht sein und eine Höhe von 15 cm oder 20 cm sowie ein Schriftbreite von 1,5 cm oder 2 cm haben.
1.10.2.2.9 Auf der Gegenseite zur Anfahrt sind die Nummerierungsschilder mit einer roten Diagonallinie von der linken unteren zur rechten oberen Ecke zu versehen.
1.10.2.3 Streckenerleichterung
1.10.2.3.1 Evtl. Streckenerleichterungen werden vom Hauptschiedsrichter im Einvernehmen mit der Jury und dem Veranstaltungsleiter festgelegt.
1.10.2.3.2 Die Streckenerleichterungen müssen vor der Mannschaftsführerbesprechung feststehen und dort bekannt gegeben werden.
1.10.2.4 Training und Streckenvorfahrt
1.10.2.4.1 Bei Wettkämpfen sollte ein Training auf der nicht ausgehängten bzw. der veränderten Wettkampfstrecke vor Beginn der Wettkämpfe ermöglicht werden.
1.10.2.4.2 Vor dem Wettkampfbeginn sollte die Strecke möglichst in jeder Bootsklasse mit jeweils männlichen und weiblichen Sportlern vorgefahren werden. Es ist Aufgabe des Ausrichters neutrale Vorfahrer zu finden.
1.10.2.4.3 Organisatorische Vorgaben des Ausrichters zum Training vor einer Veranstaltung sind für alle Sportler verbindlich.
1.10.3 Begriffsbestimmungen
1.10.3.1 Fremde Hilfe
1.10.3.1.1 Als fremde Hilfe bei Wettkämpfen gilt
- jegliche Hilfeleistung Dritter gegenüber einem Boot oder Wettkämpfer, auch nach Kenterung,
- jegliche akustische Unterstützung des Wettkämpfers mit technischen Mitteln
- das Zureichen, Zuschieben oder Zuwerfen eines Ersatzpaddels oder des verloren gegangenen eigenen Paddels an den Wettkämpfer,
- das Führen, Schieben oder Bewegen des Bootes durch jemanden, außer dem Wettkämpfer selbst,
- die Erteilung von fahrtechnischen Anweisungen an den Wettkämpfer mit elektro- akustischen Geräten oder Funk (z.B. einer Sprechfunkverbindung zwischen dem Wettkämpfer und einer anderen Person).
1.10.3.1.2 Hilfe, die sich Mitglieder einer im Wettkampf befindlichen Mannschaft untereinander leisten, gilt nicht als fremde Hilfe.
1.10.3.2 Kieloben
„Kieloben“ im Sinne der WR-KSL bedeutet, dass sich der Kopf eines Wettkämpfers (im C2 wenigstens der Kopf eines Wettkämpfers) vollständig unter Wasser befindet.
1.10.3.3 Kenterung
1.10.3.3.1 Als Kenterung gilt, wenn der Wettkämpfer (im C2 wenigstens einer der Wettkämpfer) das Boot ganz verlassen hat. Eine Mannschaft gilt als gekentert, wenn mindestens ein Boot gekentert ist.
1.10.3.3.2 Nach einer Kenterung ist das absichtliche Befahren nachfolgender Tore nicht gestattet.
1.10.4 Start / Frühstart / Ziel / Zeitnahme
1.10.4.1 Start
1.10.4.1.1 Die Startlinie ist deutlich zu markieren. Sie geht über die gesamte Flussbreite.
1.10.4.1.2 Der Start erfolgt nur aus dem Stand.
1.10.4.1.3 Beim Start von Mannschaften müssen alle drei Boote der Mannschaft die Startlinie in vorgeschriebener Fahrtrichtung ganz durchfahren. Ist dies wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, so muss das Boot, welches die Zeitnahme auslöst, als erstes das Tor 1 befahren.
1.10.4.2 Frühstart
1.10.4.2.1 Verursacht ein Wettkämpfer oder eine Mannschaft einen Frühstart, so hat der Starter den Wettkämpfer oder die Mannschaft zurückzurufen und vor einem erneuten Start zu verwarnen.
1.10.4.2.2 Bei einem zweiten Frühstart muss der Wettkämpfer oder die Mannschaft für diesen Lauf vom Hauptschiedsrichter disqualifiziert werden (DIS-L). Dazu informiert der Starter den Hauptschiedsrichter über den zweiten Frühstart.
1.10.4.2.3 Ist ein zweiter Start nicht möglich oder hat der Wettkämpfer bzw. die Mannschaft den Rückruf des Starters nicht befolgt, so hat die Disqualifikation durch den Hauptschiedsrichter sofort zu erfolgen (DIS-L). Dazu informiert der Starter den Hauptschiedsrichter über den Vorfall.
1.10.4.3 Ziel
1.10.4.3.1 Die Verlängerung einer Lichtschrankenlinie nach links und rechts über die ganze Flussbreite bildet die deutlich zu markierende Ziellinie.
1.10.4.3.2 Wenn ein Boot kieloben die Ziellinie durchbricht, scheidet das Boot für diesen Lauf aus (NIZ, siehe auch 1.11.4.2).
1.10.4.4 Zeitnahme
1.10.4.4.1 Die Fahrzeit für einen Lauf beginnt, wenn der Oberkörper des Wettkämpfers die Startlinie durchbricht und endet, wenn der Oberkörper des Wettkämpfers die Ziellinie durchbricht. Ist eine Lichtschranke vorhanden, muss diese durchfahren werden (im Mannschaftsrennen von allen drei Booten). Wird die Lichtschranke nicht durchfahren, so scheidet das Boot/die Mannschaft für diesen Lauf aus (NIZ, siehe auch 1.11.4.2).
1.10.4.4.2 Beim Durchfahren der Ziellinie darf nicht versucht werden, sich einen unfairen Vorteil beim Durchbrechen der Lichtschranke zu verschaffen. Dies gilt insbesondere für offensichtliches Durchbrechen der Lichtschranke durch ein sichtbares Bestreben, die Ziellinie mit dem Paddel zu durchschlagen, um die Zeitnahme vorzeitig auszulösen. In diesem Fall wird der Wettkämpfer bzw. die Mannschaft für diesen Lauf vom Hauptschiedsrichter disqualifiziert (DIS-L, siehe auch 1.11.4.2). Die Kontrolle erfolgt durch den Zielrichter, der bei Verstößen den Hauptschiedsrichter informiert.
1.10.4.4.3 Beim C2 ist der Wettkämpfer maßgebend, der die Start- bzw. Ziellinie als erster durchbricht.
1.10.4.4.4 Beim Mannschaftslauf wird die Zeit vom Start des ersten Bootes bis zum Eintreffen des letzten Bootes gemessen.
1.10.5 Befahrung der Tore
1.10.5.1 Alle Tore müssen in der Reihenfolge ihrer Nummerierung befahren werden.
1.10.5.2 Alle Tore müssen in der durch das Nummerierungsschild festgelegten Fahrtrichtung befahren werden.
1.10.5.3 Alle Tore können vorwärts, rückwärts oder seitwärts (quer) befahren werden.
1.10.5.4 Die Torlinie ist die Linie zwischen den Außenkanten der Torstäbe. Geraten Torstäbe in Bewegung, so wird die Torlinie durch die senkrechte Verlängerung der Außenkante des unteren Endes des Torstabes in Richtung der Wasseroberfläche begrenzt.
1.10.5.5 Die Befahrung eines Tores beginnt, wenn Boot, Paddel oder Körper des Wettkämpfers einen der Torstäbe berührt oder ein Teil des Kopfes des Wettkämpfers (im C2 ein Teil des Kopfes eines Wettkämpfers) die Torlinie durchbricht.
1.10.5.6 Die Befahrung eines Tores ist beendet, wenn die Befahrung irgendeines nachfolgenden Tores beginnt oder die Ziellinie durchbrochen wird.
1.10.5.7 Die korrekte Befahrung liegt vor, wenn mindestens ein Teil des Bootes und der komplette Kopf des Wettkämpfers (im C2 die Köpfe beider Wettkämpfer) die Torlinie in vorgeschriebener Befahrungsrichtung durchbrochen und in gleicher Richtung das Tor verlassen hat. (Der komplette Kopf und ein Teil des Bootes müssen gleichzeitig die Torlinie durchbrechen.)
Ein kompletter Kopf ist wie folgt definiert:
1.10.5.8 Die korrekte Befahrung eines Tores ohne Berührung der Torstäbe mit Körper, Paddel, Bekleidung oder Boot ist eine fehlerfreie Befahrung.
1.10.6 Bewertung und Strafpunkte
1.10.6.1 0 Strafpunkte
- korrekte fehlerfreie Befahrung.
1.10.6.2 2 Strafpunkte
- korrekte Befahrung eines Tores mit Berührung eines oder beider Torstäbe. Die wiederholte Berührung eines oder beider Torstäbe eines Tores wird nur einmal bestraft (gewertet).
1.10.6.3 50 Strafpunkte
- Berührung eines oder beider Torstäbe ohne korrekte Befahrung.
- Absichtliches Wegstoßen eines Torstabes, um das Tor befahren zu können oder um das unerwünschte Durchbrechen der imaginären Torlinie zu verhindern, wenn anschließend keine korrekte Befahrung erfolgt.
- Als absichtliches Wegstoßen gilt eine unerwartete Bewegung (z.B. Paddelschlag / Körperbewegung), die das Befahren des Tores ermöglichen oder das unerwünschte Durchbrechen der imaginären Torlinie verhindern soll.
- Durchbrechen der Torlinie mit dem Kopf des Wettkämpfers (im C2 wenigstens eines Wettkämpfers) kieloben, wenn anschließend keine korrekte Befahrung erfolgt.
- Befahrung eines Tores, ohne dass der komplette Kopf des Wettkämpfers (im C2 beider Wettkämpfer) und ein Teil des Bootes gleichzeitig die Torlinie durchbrechen, wenn anschließend keine korrekte Befahrung erfolgt.
- Durchbrechen der Torlinie in falscher Fahrtrichtung mit mindestens einem Teil des Kopfes, wenn die Befahrung nicht in korrekter Fahrtrichtung begonnen und beendet wurde.
- Verfehlen eines Tores. Ein Tor gilt als „verfehlt“, wenn der Kopf des Wettkämpfers (im C2 wenigstens eines Wettkämpfers) die Torlinie nicht durchbrochen hat und die Befahrung irgendeines nachfolgenden Tores beginnt oder die Ziellinie durchbrochen wird.
- Zieleinlauf der drei Boote einer Mannschaft nicht innerhalb von 15 Sekunden.
1.10.6.4 Mehrmaliges Anfahren eines Tores ohne Berührung der Torstäbe und ohne dass ein Teil des Kopfes des Wettkämpfers (im C2 ein Teil des Kopfes wenigstens eines Wettkämpfers) die Torlinie in falscher Richtung durchbrochen hat, wird nicht bestraft.
1.10.6.5 Unterschneiden eines Torstabes mit einem Teil der Ausrüstung oder einem Teil des Körpers – ausgenommen eines Teils des Kopfes – wird nicht bestraft.
1.10.6.6 Für ein Boot können an einem Tor höchstens 50 Strafpunkte gegeben werden.
1.10.6.7 Im Zweifelsfall ist zu Gunsten des Wettkämpfers zu entscheiden.
1.10.7 Freimachen der Strecke, Überholen
1.10.7.1 Jeder Wettkämpfer, der von einem anderen Wettkämpfer eingeholt wird, muss dem Überholenden auch ohne dessen Zuruf das Überholen ermöglichen.
1.10.7.2 Bei einer sich anbahnenden Überholung soll der zuständige Wertungsstellenleiter den zu überholenden Wettkämpfer durch den Zuruf „Strecke frei“ oder Pfeifen dazu auffordern, dem folgenden Boot das Überholen zu ermöglichen.
1.10.7.3 Ein Wettkämpfer, der einen vorausfahrenden Wettkämpfer einholt, darf diesen nicht behindern, wenn er die schnellere Fahrt durch grob fehlerhafte Fahrweise erzielt hat.
1.10.7.4 Wenn ein Wettkämpfer durch einen anderen Wettkämpfer behindert wurde, kann ihm der Hauptschiedsrichter einen Nachstart gewähren.
1.10.8 Verlust oder Bruch eines Paddels
1.10.8.1 Eine Mannschaft kann Paddel untereinander austauschen.
1.10.8.2 Der Start kann wegen eines Paddelbruchs nicht wiederholt werden.
1.10.9 Ergebnisse
1.10.9.1 Ergebnisberechnung
1.10.9.1.1 Für die Ergebnisberechnung wird folgende Formel angewandt:
Fahrzeit in Sekunden und deren Bruchteilen plus Strafpunkte = Ergebnis.
1.10.9.1.2 Beim Mannschaftslauf werden die Strafpunkte der Boote addiert.
1.10.9.1.3 Hat ein Boot oder eine Mannschaft kein gültiges Ergebnis erzielt, so werden folgende Kürzel in der Ergebnisliste verwendet (siehe auch 1.11.4.2):
- Ziellinie nicht passiert (gekentert, aufgegeben, etc. ) (Kürzel: „NIZ“ „nicht im Ziel“)
- nicht gestartet (Kürzel „NG“)
- ausgeschlossen für einen Lauf (Kürzel „DIS-L“)
- Boote, die von der Veranstaltung ausgeschlossen wurden („DIS-V - „disqualifiziert für die Veranstaltung“) werden in der Ergebnisliste am Ende, ohne Ergebnis, aufgeführt.
1.10.9.1.4 Eine Platzierung wird nur dann vergeben, wenn mindestens ein Lauf ins Ziel gebracht wurde.
1.10.9.2 Ergebnisgleichheit
Bei Ergebnisgleichheit von zwei oder mehreren Wettkämpfern oder Mannschaften wird das Ergebnis des schlechteren Laufs zur Ermittlung der Platzierung herangezogen. Sind diese ebenfalls gleich oder gibt es keinen zweiten Lauf, erfolgt gemeinsame Platzierung. Der folgende Platz wird dann nicht vergeben.
1.10.9.3 Ergebnisbekanntgabe
1.10.9.3.1 Sobald die Ergebnisse des 1. bzw. 2. Laufes für ein Rennen bekannt sind, müssen die Startnummern, der Name des Wettkämpfers oder der Mannschaft, die Strafpunkte, die Fahrzeit und das Gesamtergebnis bekannt gegeben werden. Die Ergebnisse müssen bis zum Ende der Protestzeit an dem vorgesehenen Platz aushängen.
1.10.9.3.2 Nach Abschluss der Veranstaltung sind die Ergebnisse in Ergebnislisten zusammenzustellen. Sie müssen enthalten:
- Bezeichnung der Veranstaltung, Ort und Datum
- Wettkämpfe und Rennen
- Platzierung der Wettkämpfer mit Angabe des Namens und Vereins Strafpunkte, Fahrzeiten für 1. und 2. Lauf
- ausgeschiedene und disqualifizierte Wettkämpfer mit Namen und Verein gemeldete, jedoch nicht gestartete Wettkämpfer mit Name und Verein
1.10.9.3.3 Die Ergebnislisten sind spätestens drei Tage nach dem Wettkampf, soweit sie nicht anlässlich der Siegerehrung in Empfang genommen wurden, zu senden an:
- die beteiligten Vereine
- die DKV-Geschäftsstelle
- den DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom
- den DKV-Referenten für Kampfrichterwesen
- den DKV-Referenten für Öffentlichkeitsarbeit Kanu-Slalom
- die jeweiligen LKV-Fachwarte, aus deren Einzugsbereich Wettkämpfer am Start waren,
- den Hauptschiedsrichter
- die Bundestrainer (nur bei DKV-Veranstaltungen)
- den Beauftragten Kanu-Slalom für Auswertung und Statistik (nur bei DKV-Veranstaltungen und Gruppenmeisterschaften)
Bei Information der Empfänger ist die fristgerechte Veröffentlichung der Ergebnislisten im Internet ausreichend.
1.10.9.4 Ergebniskorrekturen
Ergebnisfehler aufgrund technischer Fehler (z.B. Übertragungsfehler, Fehler in der Zeitmessung) können durch den Hauptschiedsrichter jederzeit bis zum Beginn der Siegerehrung korrigiert werden. Nach Bekanntgabe einer derartigen Entscheidung sind Proteste gemäß 1.11.2 möglich. Über weitere Konsequenzen entscheidet die Jury.