Startseite - 1.2. Veranstaltungen, Wettkämpfe, Rennen und Läufe < 1.3 Teilnahmeregelungen > 1.4 Material- und Sicherheitsbestimmungen
1.3 Teilnahmeregelungen
1.3.1 Notwendige Unterlagen
1.3.1.1 Sportpass
Der Sportpass (vgl. 7.3 der WO) muss folgende Angaben enthalten:
- Personalangaben einschließlich eigenhändiger Unterschrift, bei Minderjährigen zusätzlich Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
- Vereinsangabe
- DKV-Registriernummer des Vereins
- Ein Vereinswechsel ist im Sportpass mit Abmelde- bzw. Anmeldedatum vom abgebenden bzw. aufnehmenden Verein einzutragen und vom zuständigen LKV- Fachwart oder seinem Beauftragten zu bestätigen. Bei einem Wechsel in einen anderen Verband oder Bezirk sind Ab- und Anmeldung vom jeweiligen LKV- Fachwart im Sportpass zu bestätigen.
- Bestätigung, dass der Wettkämpfer Freischwimmer (Bronzeabzeichen) ist.
- Aktuelle Altersklasse
- Aktueller Jahreskontrollvermerk, jährlich zu Beginn der Wettkampfsaison. Hierzu sind die Sportpässe beim zuständigen LKV-Fachwart oder seinem Beauftragten mindestens vier Wochen vor dem ersten Saisonstart des jeweiligen Sportlers einzureichen. Im DKV-Sportpass ist jährlich die Sporttauglichkeit auf der Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung vom LKV-Fachwart oder seinem Beauftragten zu bestätigen. Die ärztliche Bescheinigung darf am Tage der Vorlage nicht älter als sechs Monate sein. Weiter bestätigt der LKV-Fachwart, dass der Wettkämpfer die erforderliche DKV-Dopingpräventionsschulung besucht hat. Ein Vordruck für den Sportpass steht unter www.kanu.de zum Download bereit.
1.3.1.2 Vereinfachter Sportpass
1.3.1.2.1 Ein vereinfachter Sportpass berechtigt nur zur Teilnahme an allgemeinen Veranstaltungen. Er wird von den Vereinen auf Basis des entsprechenden Vordrucks ausgestellt. Anstelle einer jährlichen ärztlichen Bescheinigung bestätigen für den vereinfachten Sportpass die Sorgeberechtigten oder der volljährige Sportler, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen gegen die Teilnahme an Wettkämpfen bekannt sind. Die weiteren nach 1.3.1.1. erforderlichen Bestätigungen erteilt der Vereinsvertreter.
1.3.1.2.2 Ein vereinfachter Sportpass berechtigt nicht zur Teilnahme an der Qualifikationsveranstaltung zu den Deutschen Schülermeisterschaften gemäß 3.4.1.5.
1.3.1.2.3 Die Ausstellung von vereinfachten Sportpässen ist von den Vereinen unter der Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum formlos gesammelt nach Ende der Saison an den LKV-Fachwart oder seinen Beauftragten zu melden.
1.3.2 Möglichkeit von Renngemeinschaften
1.3.2.1 In Renngemeinschaften starten Sportler aus mindestens zwei Vereinen. Renngemeinschaften werden auf der Basis der Bundesländer gebildet und sind bei allen Veranstaltungen startberechtigt. Das Saarland und Rheinland-Pfalz werden in Anbetracht ihres gemeinsamen OSP wie ein Bundesland behandelt. Niedersachsen und Bremen werden wie ein Bundesland behandelt, da Bremen über keinen OSP verfügt.
1.3.2.2 Renngemeinschaften werden durch einen daran beteiligten Verein gemeldet und diesem zugeordnet. Dieser Verein vertritt bei der Veranstaltung sämtliche Belange der Renngemeinschaft.
1.3.2.3 Renngemeinschaften können gebildet werden:
- im Canadier-Zweier
- in den Mannschaftsklassen
1.3.2.4 Ein an einer Renngemeinschaft beteiligter Sportler kann pro Rennen entweder für seinen Verein oder für die entsprechende Renngemeinschaft starten.
1.3.2.5 Die Namensbezeichnung einer Renngemeinschaft ist RG<Bundesland>.
1.3.2.6 Im Canadier-Zweier müssen die beteiligten Vereine mit der Meldung angegeben werden.
1.3.2.7 Bei Mannschaften muss die Festlegung, ob eine Vereinsmannschaft oder eine Renngemeinschaft startet, spätestens mit der namentlichen Mannschaftsmeldung erfolgen. Bei Renngemeinschaften sind zu diesem Zeitpunkt auch die beteiligten Vereine anzugeben.
1.3.3 Klasseneinteilung
Kanu-Slalom-Wettkämpfe werden in folgenden Boots- bzw. Altersklassen ausgetragen, jeweils für männliche und weibliche Sportler, im C2 zusätzlich für C2 Mix.
1.3.3.1 Bootsklassen
1.3.3.1.1 Einzelbootsklassen
In allen Altersklassen ab Schüler B in den Bootsklassen
- Kajak-Einer (K1)
- Canadier-Einer (C1)
- Canadier-Zweier (C2).
1.3.3.1.2 Mannschaftsbootsklassen
Eine Mannschaft besteht aus drei Booten einer Bootsklasse. Es sind Vereinsmannschaften, Renngemeinschaften und die Nationalmannschaft startberechtigt. Mannschaften werden gebildet:
* U14:
- U14-Mannschaften gemeinsam aus den Schülerklassen (U6 - U14) , männlich und/oder weiblich (Ausnahmen siehe Sonderbestimmungen).
- weibliche Mannschaften U14 gemeinsam aus weiblichen Schülern (U6 - U14) (Ausnahmen siehe Sonderbestimmungen).
* U18:
- Jugend/Juniorenmannschaften gemeinsam aus den Jugend- und Juniorenklassen (U16 und U18) , männlich und/oder weiblich.
- weibliche Jugend/Juniorenmannschaften gemeinsam aus den weiblichen Jugend- und Juniorenklassen (U16 und U18),
- In allen Jugend-/Junioren-Mannschaften dürfen bis zu zwei Schüler A- Boote (U14) starten.
* Leistungsklasse und Senioren
- LK-Herren-Mannschaften gemeinsam aus den Herren- und Damenklassen.
- LK-Damen-Mannschaften aus den Damenklassen.
- In den LK- und LK-Damenmannschaften dürfen bis zu zwei Junioren-Boote (U18) bzw. in der jeweiligen Bootsklasse im Deutschland-Cup U18 startberechtigte Jugend-Boote (U16) starten.
C2-Mannschaften werden in den jeweiligen Altersklassen gebildet aus:
- C2 Schüler (U12+U14) / Jugend und Junioren (U16 + U18) / LK und Senioren (Ü32 ff.) – Mannschaften aus C2 männlich und/oder weiblich und/oder Mix
- C2 Mix Schüler (U12+U14) / Jugend und Junioren (U16 + U18) / LK und Senioren (Ü32 ff.) – Mannschaften aus C2 Mix
- C2 weibliche Schüler (U12+U14) / weiblich Jugend und Junioren (U16 + U18) / Damen und Seniorinnen (Ü32 ff.) – Mannschaften aus C2 weiblich
Die Altersklassen übergreifenden Regelungen in Jugend- und Junioren-Mannschaften sowie Leistungsklasse- und Senioren-Mannschaften gelten entsprechend.
1.3.3.2 Altersklassen
- Schüler C (U10) : Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 7 bis 9 Jahre alt werden. Es gelten die Sonderbestimmungen für Schülerspiele.
Wettkämpfe können in folgenden Altersklassen durchgeführt werden:
- U6: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 5 oder 6 Jahre alt werden. Es gelten die Sonderbestimmungen für Schülerspiele.
- U8: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 7 oder 8 Jahre alt werden. Es gelten die Sonderbestimmungen für Schülerspiele.
- U10: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 9 oder 10 Jahre alt werden. Es gelten die Sonderbestimmungen für Schülerspiele.
- U12: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 11 oder 12 Jahre alt werden.
- U14: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 13 oder 14 Jahre alt werden.
- U16: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 15 oder 16 Jahre alt werden.
- U18: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 17 oder 18 Jahre alt werden.
- Leistungsklasse: Sportler ab dem Kalenderjahr, in dem sie 19 Jahre alt werden.
- Senioren Ü32: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 32 bis 39 Jahre alt werden.
- Senioren Ü40: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 40 bis 49 Jahre alt werden.
- Senioren Ü50: Sportler die im laufenden Kalenderjahr 50 bis 59 Jahre alt werden.
- Senioren Ü60: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 60 bis 69 Jahre alt wer-den.
- Senioren Ü70: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 70 bis 79 Jahre alt wer-den.
- Senioren Ü80: Sportler, die im laufenden Kalenderjahr 80 bis 89 Jahre alt werden.
Usw.
1.3.3.3 Einordnung in Altersklassen
1.3.3.3.1 Ein Doppelstart in verschiedenen Altersklassen ist innerhalb eines Wettkampfes in einer Bootsklasse nicht gestattet, dabei gelten Einzel- und Mannschafts- wettbewerbe als verschiedene Bootsklassen.
1.3.3.3.2 Wettkämpfer angrenzender Altersklassen können C2 Besatzungen bilden. Dies gilt nicht für den C2 der Schüler B (U12) . Das Boot startet in der Klasse des älteren Wettkämpfers; in den Seniorenklassen in der Klasse des jüngeren Wettkämpfers.
1.3.3.3.3 Sind in den Seniorenklassen weniger als drei Boote gemeldet, so ist der Wettkämpfer der Senioren Ü32 in der Leistungsklasse, alle anderen in der nächstjüngeren Altersklasse startberechtigt.
1.3.3.4 Altersklassenwechsel
Ein vorzeitiger Altersklassenwechsel ist im letzten Jahr der Altersklassenzugehörigkeit bis zur Leistungsklasse möglich. Nach dem ersten Start in der neuen Altersklasse ist eine Rückstufung nicht mehr möglich. Dies gilt dann für alle Bootsklassen.
Hinweise und Auslegungen
- Im Sinne einer Übergangsregelung dürfen vorübergehend beide Bezeichnungen (z.B. „Schüler A“ und „U14“) verwendet werden. Nach 2 Jahren (d.h. ab der Saison 2025) werden die alten Bezeichnungen aus den WR gestrichen.
- Formulare für den Sportpass und den vereinfachten Sportpass gibt es hier zum Download