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6. Gruppenmeisterschaften
6.1 Ziele und Vergabeverfahren
Im DKV werden in jedem Jahr Nord-, Ost-, Süd- und Westdeutsche Meisterschaften (Gruppenmeisterschaften) durchgeführt, bei denen für die jeweiligen Regionen regionale Meistertitel vergeben werden und die Teilnehmer die Qualifikation für die Deutschen Schülermeisterschaften und den Deutschland-Cup/Deutschland-Cup U18 erlangen können.
Gruppenmeisterschaften können einem Landesverband zur Ausrichtung übertragen werden. Die verbindliche Antragstellung ist über den jeweiligen LKV-Fachwart an die LKV-Fachwarte der jeweiligen Gruppe zu richten, die hierüber alleine entscheiden.
6.2 Austragungsbereiche
Gruppe Nord: | Bremen |
Hamburg | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | |
Schleswig-Holstein | |
Berlin | |
Gruppe Ost: | Brandenburg |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Thüringen | |
Gruppe Süd: | Baden-Württemberg |
Bayern | |
Hessen | |
Pfalz | |
Rheinhessen | |
Rheinland | |
Saarland | |
Gruppe West: | Nordrhein-Westfalen |
6.3 Mindestbeteiligung
6.3.1 Mannschaftsläufe können auf einen Lauf reduziert oder nicht durchgeführt werden. Dies entscheiden die LKV-Fachwarte der jeweiligen Gruppe in Abstimmung mit dem Ausrichter.
6.3.2 Meistertitel werden nur vergeben, wenn mindestens drei Boote bzw. Mannschaften aus mindestens zwei Vereinen aus der jeweiligen Gruppe gestartet sind.
6.3.3 In den Altersklassen bis U14 können in den olympischen Disziplinen auch bei geringerer Beteiligung Meistertitel vergeben werden. Die Entscheidung treffen die Fachwarte der jeweiligen Gruppen.
6.4 Streckenkommission und Abnahme der Strecken
6.4.1 Die Streckenkommission wird von den LKV-Fachwarten der jeweiligen Gruppe ernannt.
6.4.2 Die Abnahme der Strecke erfolgt durch den Veranstaltungsleiter, den Hauptschiedsrichter und die Streckenkommission.
6.5 Qualifikation zur Deutschen Schülermeisterschaft und zum Deutschland-Cup / Deutschland-Cup U18
6.5.1 Für die den Deutschland-Cup / Deutschland-Cup U18 (nur Jugend (U16) bzw. Junioren (U18) bzw. die Deutschen Schülermeisterschaften qualifizieren sich die Boote, die sich unter den besten 2/3 der gestarteten Teilnehmer der jeweiligen Gruppe des Rennens (nach oben gerundet) platziert haben oder die ein Ergebnis erzielt haben, dass das gerundete arithmetische Mittel der ersten drei platzierten Boote der jeweiligen Gruppe um nicht mehr als X % überschreitet.
Der Prozentsatz wird jährlich von der DKV-Ressorttagung Kanu-Slalom für die Folgesaison festgelegt.
6.5.2 Es qualifizieren sich ferner die Boote aus der Altersklasse Jugend (U16) für den Deutschland-Cup U18, die sich unter den besten 2/3 der gestarteten Teilnehmer einer gemeinsamen Wertung (der gleichen Bootsklasse) mit der Altersklasse Junioren (U18) (nach oben gerundet) platziert haben.
6.5.3 Eine Qualifikation gemäß 6.5.1 ist nur bei den Gruppenmeisterschaften möglich, denen der Sportler über die LKV- bzw. Vereinszugehörigkeit zugeordnet ist. Sportler anderer Gruppen werden in den Ergebnislisten entsprechend gekennzeichnet.
6.5.4 Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen kann der DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom auf schriftlichen Antrag des Vereins bei Zustimmung des zuständigen LKV-Fachwartes und des jeweiligen Bundestrainers (Cheftrainer bzw. der verantwortliche Junioren-Bundestrainer) eine Sonderregelung schaffen. Dabei kann ein Leistungsnachweis gefordert werden. Die vollständigen Anträge müssen über den LKV-Fachwart an den DKV-Ressortleiter gerichtet werden und müssen spätestens eine Woche nach der jeweiligen Gruppenmeisterschaft vollständig beim DKV-Ressortleiter vorliegen (Ausschlussfrist). Die Frist beginnt an dem Tag, der dem letzten Entscheidungstag der jeweiligen Gruppenmeisterschaft folgt. Über die Anträge sollte innerhalb von vier Wochen entschieden werden. Für entsprechende Nachweise und die rechtzeitige Beantragung ist der Verein verantwortlich.
6.6 Zusammenlegung von Alters- und Bootsklassen
6.6.1 Der Ausrichter kann die Rennen verschiedener Alters- und Bootsklassen, in denen keine Qualifikation zur DM Schüler, zum Deutschland-Cup oder zum Deutschland-Cup U18 erlangt werden kann, zusammenlegen.
6.6.2 Bei Unstimmigkeiten über derartige Zusammenlegungen entscheidet die Mannschaftsführerbesprechung mit einfacher Mehrheit.
6.7 Ergebnislisten
Zusätzlich zu dem in 1.10.9.3.3 genannten Verteiler sind die Ergebnislisten an die Ausrichter der Deutschland-Cup- / Nachwuchs-Cup-Wettkämpfe und der Deutschen Meisterschaften zu schicken.