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wr2024:wr_3_deutsche_meisterschaften

Startseite - 2. Sonderbestimmungen für DKV-Veranstaltungen < 3. Deutsche Meisterschaften > 4. Wettkampfserien DC und DC-U18

3. Deutsche Meisterschaften

3.1 Vergabeverfahren

Deutsche Meisterschaften können einem Landesverband zur Ausrichtung übertragen werden. Die verbindliche Antragstellung ist über den Landes-Kanu-Verband an den DKV- Ressortleiter und über die DKV-Geschäftsstelle an die DKV-Ressorttagung zu richten.

3.2 Alters- und Bootsklassen

3.2.1 Deutsche Meisterschaften werden in den Einzel- und Mannschaftsbootsklassen (ausgenommen C2 und C2 mixed) der

  • Schülerklassen B (U12) (keine Mannschaftsbootsklasse) („Deutsche Schülermeisterschaften)
  • Schülerklassen A (U14) („Deutsche Schülermeisterschaften“),
  • Jugendklassen (U16) (keine Mannschaftsbootsklasse) („Deutsche Jugend-/Junioren-
  • Meisterschaften“),
  • Juniorenklassen (U18) („Deutsche Jugend-/Junioren-Meisterschaften“),
  • Leistungsklassen („Deutsche Meisterschaften der Leistungsklasse“)

jeweils für männliche und weibliche Sportler ausgetragen. Die Deutschen Meisterschaften der Jugend / Junioren und der Leistungsklasse können gemeinsam in einer Veranstaltung ausgetragen werden.

3.2.2 Die Einzelrennen werden dabei aufgeteilt in

  • Qualifikation (2 Läufe)
  • Halbfinale (1 Lauf)
  • Finale (1 Lauf)

Sonderregelungen und weitere Hinweise zu Einzelrennen sind den Abschnitten 3.2.4, 3.4.3. und 3.4.4 zu entnehmen.

3.2.3 Die Mannschaftsrennen und C2-Rennen (C2 Herren, Damen und Mix) werden in einem Lauf ausgetragen und finden nach den Qualifikationen der Einzelwettbewerbe statt.

3.2.4 Bei den jeweiligen Deutschen Meisterschaften ist die Austragung von Rennen anderer Altersklassen, sowie die Austragung von Rennen, in denen gemäß 3.2.1 keine Deutschen Meisterschaften ausgetragen werden, nicht gestattet.

3.2.5 Meistertitel werden in einer Klasse nur vergeben, wenn in den Qualifikationsrennen mindestens fünf Boote aus mindestens drei Vereinen gestartet sind, bei Mannschaftsrennen mindestens drei Mannschaften aus zwei Vereinen.

3.3 Reisekostenzuschuss für Kampfrichter

Um den Einsatz auswärtiger Kampfrichter zu fördern, gewährt der DKV bei Deutschen Meisterschaften der Leistungsklasse einen Zuschuss zu deren Reisekosten. Dieser Zuschuss wird jährlich in Abhängigkeit von der Haushaltslage vom Verbandsausschuss festgelegt. Der Zuschuss ist vom Ausrichter vier Wochen vor der Meisterschaft bei der DKV- Geschäftsstelle anzufordern.

3.4 Teilnahmeberechtigung

3.4.1 Qualifikation
3.4.1.1 Schüler (U12 und U14)

Startberechtigt in der jeweiligen Bootsklasse sind Schüler-Boote,

  • die sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben (siehe 6.5)
  • die sich im Vorjahr bei den Deutschen Schülermeisterschaften für das Halbfinale in der jeweiligen Alters- und Bootsklasse qualifizieren konnten.
  • Schüler A (U14) , die sich im Vorjahr bei den Deutschen Meisterschaften in den Rennen der Schüler B (U12) in der jeweiligen Bootsklasse in der ersten Hälfte der platzierten Teilnehmer (nach oben gerundet), maximal aber unter den besten 10, platziert haben.
  • die aktuell für den Deutschland-Cup U18 startberechtigt sind.
3.4.1.2 Jugend/Junioren (U16 und U18)

Startberechtigt in der jeweiligen Bootsklasse sind Jugendliche und Junioren, die gemäß 4.3.2 für den Deutschland-Cup U18 startberechtigt sind.

Startberechtigt bei der DM Jugend sind auch A-Schüler Boote (U14) , die in der jeweiligen Bootsklasse im Finale der Deutschen Schülermeisterschaften des gleichen Jahres startberechtigt waren. Sie dürfen nach der DM Jugend weiter in der Altersklasse Schüler A starten.

3.4.1.3 Leistungsklasse

Startberechtigt in der jeweiligen Bootsklasse sind Boote, die gemäß 4.3.1 für den Deutschland-Cup startberechtigt sind.

(Bei separaten Deutschen Meisterschaften der Leistungsklasse sind weiterhin startberechtigt: die dem Ergebnis einer gemeinsamen Wertung nach besten 2/3 (nach oben gerundet, maximal 10) Boote der Finalläufe der DM Jugend/Junioren in der jeweiligen Bootsklasse des gleichen Jahres. Diese dürfen nach der DM Leistungsklasse weiter in ihrer Altersklasse starten).

3.4.1.4 Weitere Qualifikationsveranstaltung für die Deutschen Schülermeisterschaften

Die Ressorttagung Kanu-Slalom kann eine weitere Veranstaltung als Qualifikationsveranstaltung für die DM Schüler festlegen. Diese Veranstaltung sollte zeitlich vor der Deutschen Schülermeisterschaft im jeweiligen Jahr liegen. Startberechtigt bei den Deutschen Schülermeisterschaften im laufenden Jahr sind Schüler, die sich bei dieser Qualifikationsveranstaltung in der jeweiligen Bootsklasse unter den besten 2/3 (nach oben gerundet) der gestarteten Boote platziert haben.

3.4.2 Mannschaftsrennen

Bei den Mannschaften muss mindestens ein Boot die Teilnahmeberechtigung für das Meisterschaftsrennen der jeweiligen Einzelbootsklasse (K1, C1 bzw. C2) haben. Dieses Boot gilt für die jeweilige DM als Boot der entsprechenden Altersklasse. Bei gemischten Mannschaften kann diese Anforderung sowohl durch ein Boot mit männlichen Wettkämpfern als auch durch ein Boot mit weiblichen Wettkämpferinnen erfüllt werden. Dies gilt sinngemäß auch für den C2-Mixed.

3.4.3 Halbfinale / Finale Deutsche Schülermeisterschaften

Die bestplatzierten Boote der Qualifikation bzw. des Halbfinales qualifizieren sich für das Halbfinale bzw. Finale. Darüber hinaus wird, abhängig von der Anzahl der gestarteten Teilnehmer die maximale Teilnehmerzahl für Halbfinale und Finale pro Boots- und Altersklasse wie folgt festgelegt:

Gemeldete Boote (unter Berücksichtigung der Nach- und Abmeldungen nach der Mannschaftsführerbesprechung Die bestplatzierten X Boote aus dem 1.Qualifikationslauf qualifizieren sich direkt für das Halbfinale und fahren keinen 2.Qualifikationslauf Die bestplatzierten X Boote aus dem 2.Qualifikationslauf qualifizieren sich für das Halbfinale Anzahl Boote im Halbfinale Aus dem Halbfinale qualifizieren sich X Boote für das Finale
<11 alle gestarteten Boote entfällt alle im 1.Qualifikationslauf gestarteten Boote 2/3 der Halbfinalteilnehmer (aufgerundet), minimal 4)
<16 alle gestarteten Boote entfällt alle im 1.Qualifikationslauf gestarteten Boote 2/3 der Halbfinalteilnehmer (aufgerundet)
<21 10 5 15 10
<31 15 5 20 10
<41 20 5 25 10
<61 25 5 30 10
mehr als 60 30 5 30 10

Nimmt ein qualifiertes Boot einen Startplatz nicht wahr, gibt es keinen Nachrücker

3.4.4 Alle gemeldeten Boote, die sich im 1. Qualifikationslauf nicht für das Halbfinale qualifiziert haben, starten im 2. Qualifikationslauf.

3.5 Startfolge

3.5.1 Qualifikation

3.5.1.1 Für die Startfolge in allen Rennen gilt die Platzierung im Deutschland-Cup bzw. Deutschland-Cup U18 des Vorjahres (der Sieger startet als Letzter).

3.5.1.2 Für Schüler (U12 und U14) werden die Platzierungen der letzten DM Schüler herangezogen.

3.5.2 Halbfinale

3.5.2.1 Die Startfolge im Halbfinale richtet sich nach dem Ergebnis der Qualifikation, wobei der Gewinner als Letzter startet.

3.5.2.2 Die Startfolge im Finale richtet sich nach dem Ergebnis des Halbfinales, wobei das beste Boot als Letztes startet.

3.5.2.3 Ist bei den Qualifikationsrennen oder im Halbfinale der letzte Qualifikationsplatz mehrfach vergeben, so sind diese Wettkämpfer bei den Halbfinal- bzw. Finalläufen startberechtigt.

3.5.3 Mannschaften

Die Startfolge richtet sich nach der letzten DM.

3.6 Ermittlung der Platzierungen in den Einzelrennen

3.6.1 Zur Ermittlung der Gesamtplatzierung der Teilnehmer wird folgende Regel angewandt:

  • Final-Teilnehmer in aufsteigender Folge der Platzierungen des Finallaufes
  • Halbfinal-Teilnehmer in aufsteigender Folge der Platzierungen des Halbfinallaufes
  • Qualifikationsteilnehmer in aufsteigender Folge; ausschlaggebend ist der zweite Qualifikationslauf; Qualifikationsteilnehmer, die keine gültige Platzierung im zweiten Qualifikationslauf haben, in aufsteigender Folge der Platzierungen des ersten Qualifikationslaufes.

3.7 Streckenpläne

Die Streckenpläne für die Qualifikation bzw. Halbfinale und Finale müssen grundsätzlich spätestens 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Streckenvorfahrt durch Aushang veröffentlicht werden.

3.8. Streckenumhängung und –vorfahrt

3.8.1 Halbfinale und Finale finden auf der gleichen, nach der Qualifikation und den Mannschaftsrennen geänderten Wettkampfstrecke statt.

3.8.2 Die Streckenvorfahrt sollte von den besten zwei Booten der nicht qualifizierten Teilnehmer, sowie einem vom Ausrichter benannten, leistungsstarken Boot durchgeführt werden, sofern sie nicht in anderen Bootsklassen am Halbfinale bzw. Finale teilnehmen.

3.8.3 Mannschaftsfahrer, die nicht an einem Einzelwettkampf teilnehmen und die nicht an der Streckenvorfahrt teilgenommen haben, können, wenn es die Umstände erlauben, als Testfahrer einen Lauf absolvieren. Namentliche Meldung beim Hauptschiedsrichter ist Voraussetzung.

3.9 Meisternadeln / Medaillen / Erinnerungsgaben

3.9.1 Deutsche Meister, Zweit- und Drittplatzierte erhalten die Meisternadeln des Deutschen Kanu-Verbandes. Hierzu sind die zu vergebenden Meisternadeln vom Ausrichter vier Wochen vor der Meisterschaft bei der DKV-Geschäftsstelle anzufordern.

3.9.2 Deutsche Meister, Zweit- und Drittplatzierte erhalten vom Ausrichter Gold-, Silber- und Bronzemedaillen.

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