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Startseite - 3. Deutsche Meisterschaften < 4. Wettkampfserien Deutschland-Cup und Deutschland-Cup U18 > 5. Sichtungsveranstaltungen
4. Wettkampfserien Deutschland-Cup und Deutschland-Cup U18
4.1 Ziele
Die Cup-Wettkampfserien werden durchgeführt mit dem Ziel
- einer permanenten Ermittlung der Leistungsspitze,
- der Sichtung von Talenten
- der Vorqualifikation zur Aufstellung der DKV-Mannschaften,
- zur Ermittlung der jeweils aktuellen Startfolge
4.2 Boots- und Altersklassen
4.2.1 Die Wettkampfserien werden in folgenden Altersklassen ausgetragen:
| Altersgruppe | Titel der Wettkampfserie |
|---|---|
| Schüler U14 / Jugend (U16) /Junioren (U18) gemeinsam | Deutschland-Cup U18 |
| Leistungsklasse | Deutschland-Cup |
Außerhalb der Cup-Rennen starten alle Sportler in ihrer Altersklasse gemäß 1.3.3.2.
In jeder Saison sollten die Wettkampfserien mit einer gemeinsamen Veranstaltung („Cup-Finale“), getrennt von den Deutschen Meisterschaften, abgeschlossen werden. Beim Finale sollten die Rennen einer Bootsklasse unmittelbar hintereinander gelegt werden.
4.2.2 Die Wettkampfserien werden in den Bootsklassen
- K1, jeweils für Damen und Herren
- C1, jeweils für Damen und Herren
ausgetragen.
4.3 Startberechtigung
4.3.1 Deutschland-Cup
Startberechtigt für den Deutschland-Cup sind Sportler der Leistungsklasse, die
- In der jeweiligen Bootsklasse dem DKV-Kader angehören.
- Im Vorjahr oder im laufenden Jahr in der jeweiligen Bootsklasse Mitglied einer DKV-Auswahlmannschaft Kanu-Slalom waren bzw. sind.
- sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben (siehe 6.5).
- im laufenden Jahr erstmals in der Leistungsklasse starten und sich im letzten Jahr ihrer Zugehörigkeit zur Altersklasse „Junioren“ (U18) bei den Deutschen Juniorenmeisterschaften für das Finale qualifizieren konnten.
- im Vorjahr im Finale der DM Leistungsklasse startberechtigt waren.
- sich im Vorjahr in der Gesamtwertung des Deutschland Cup
- .bei weniger als 16 platzierten Sportler unter den besten 10 Sportlern
- bei mehr als 15 und bis zu 60 platzierten Sportlern unter den besten 2/3 (aufgerundet)
- bei mehr als 60 platzierten Sportlern unter den besten 40 Sportlern platziert haben.
- Im Vorjahr in ihrem letzten Jahr in der Junioren-Klasse U18 in Gesamtwertung des Deutschland-Cups U18 folgende Platzierungen erreicht haben:
| K1 Herren | Platz 1 - 6 |
| K1 Damen | Platz 1 - 3 |
| C1 Herren | Platz 1 - 3 |
| C1 Damen | Platz 1 - 3 |
4.3.2 Deutschland-Cup U18
4.3.2.1 Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind U14-, U16 und U18 Sportler, die
- In der jeweiligen Bootsklasse dem DKV-Kader angehören.
- Im Vorjahr oder im laufenden Jahr in der jeweiligen Bootsklasse Mitglied einer DKV-Auswahlmannschaft Kanu-Slalom waren bzw. sind.
- bei der Deutschen Meisterschaft ihrer Altersklasse im Finale startberechtigt waren. Dieses Startrecht gilt für Cup-Rennen nach der Deutschen Meisterschaft im gleichen Jahr und die Cup-Serie im Folgejahr
- sich im Vorjahr in der Gesamtwertung des Deutschland Cup U18
- bei weniger als 16 platzierten Sportlern unter den besten 10 Sportlern
- bei mehr als 15 und bis zu 60 platzierten Sportlern unter den besten 2/3 (aufgerundet)
- bei mehr als 60 platzierten Sportlern unter den besten 40 Sportlern platziert haben
- U16 und U18 Sportler, die sich über die Gruppenmeisterschaften qualifiziert haben (siehe 6.5).
4.3.2.2 Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind U14- Sportler, die
- im Vorjahr im Finale der Deutschen Schülermeisterschaften der U12 gestartet sind
- sich bei der Gruppenmeisterschaften des aktuellen Jahres unter den ersten 50% (nach oben gerundet), maximal 5 Boote, platziert haben
- sich im Vorjahr oder im aktuellen Jahr im Halbfinale der U14 der Deutschen Schülermeisterschaften unter den ersten 50% (nach oben gerundet), maximal 20 Sportler, platziert haben
4.3.2.3 Startberechtigt im Deutschland-Cup U18 sind Sportler, welche im Vorjahr in ihrem ersten Jahr in der Altersklasse U16 (oder in der Altersklasse U14) bei allen DC-U18-Rennen gestartet sind.
4.4 Austragungsmodus
4.4.1 Wettkämpfe des Deutschland-Cups U18 und Deutschland-Cups werden in einem Lauf ausgetragen.
4.4.2 An einem Tag können am gleichen Ort mehrere Wettkämpfe des Deutschland- Cups U18 und Deutschland-Cups ausgetragen werden. Die Wettkampfstrecke muss nicht geändert werden.
4.5 Ermittlung der Platzierungen
4.5.1 Die Ermittlung der Platzierungen erfolgt gemäß WR 1.10.9.1.
4.6 Startfolge
4.6.1 Für die Startfolge gilt 3.5.1.
4.7 Ermittlung der Platzierung im Deutschland-Cup / Deutschland-Cup
4.7.1 Die Anzahl der in der Gesamtwertung zu berücksichtigenden Läufe wird jährlich von der DKV-Ressorttagung Kanu-Slalom für das Folgejahr festgelegt.
Bei besonderen Umständen kann der DKV-Ressortleiter in Absprache mit dem DKV-Vizepräsidenten Leistungssport diesen Wert im Laufe der Saison anpassen.
4.7.2 Die Gesamtplatzierung wird durch Addition der ermittelten Punkte der relevanten Cup-Wettkämpfe erreicht.
4.7.3 Der Sportler mit der höchsten Punktzahl führt die Cup-Wertung an. Bei Gleichstand entscheidet die Platzierung im jüngsten Cup-Rennen.
4.7.4 Ermittlung der Punkte je Wettkampf
- Platz 1 = 60 Punkte
- Platz 2 = 55 Punkte
- Platz 3 = 50 Punkte
- Platz 4 = 44 Punkte
- Platz 5 = 43 Punkte
- Platz 6 = 42 Punkte
- usw.
- Ab Platz 47 = 1 Punkt
4.8 Antrag zur Eintragung in die Cup-Serien
Alle Sportler müssen jedes Jahr von ihren Vereinen für die jeweilige Cup-Serie gemeldet werden.
Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geschlecht des Sportlers mit Jahrgang
- Bootsklasse
- Angabe ob Deutschland-Cup oder Deutschland-Cup U18
- Name des Vereins (einschl. Kurzbezeichnung)
- Qualifikationsnachweis
4.8.3 Der Antrag ist an den DKV-Beauftragten (vgl. 4.9.1) und in Kopie an den zuständigen LKV-Fachwart zu richten.
4.8.4 Die Meldung muss bis spätestens 24 Stunden vor der Mannschaftsführerbesprechung der ersten Cup-Veranstaltung, an dem der Sportler teilnehmen will, erfolgen.
4.8.5 Die Meldung für die jeweilige Cup-Serie ist Voraussetzung für die Startberechtigung bei den Cup-Wettkämpfen.
4.9 Führung des Deutschland-Cups / Deutschland-Cups U18
4.9.1 Für die Führung der Cups wird vom DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom ein Beauftragter benannt. Der Beauftragte wird in geeigneter Weise bekannt gegeben.
4.9.2 Der Endstand des Vorjahres ist den Ausrichtern der DKV-Veranstaltungen rechtzeitig durch den DKV-Beauftragten vor dem Meldeschluss für den jeweiligen Wettkampf zur Verfügung zu stellen.
4.10 Gebühren
4.10.1 Zur Deckung der Kosten für die Cup-Führung werden Gebühren pro Sportler und Wettkampf erhoben.
4.10.2 Die Gebühr ist für jeden Cup-Wettkampf, zu dem ein Sportler gemeldet wird, zu zahlen und wird mit dem Startgeld erhoben.
4.10.3 Die Ausrichter leiten die Gebühren gesammelt an den Cup-Beauftragten weiter.
4.11 Ehrung der Cup-Sieger
4.11.1 Gesamtsieger im jeweiligen Cup werden die Sportler, die in der Gesamtwertung am besten platziert sind.
4.11.2 Die drei bestplatzierten Sportler der Cup-Wertung erhalten Medaillen.
4.11.3 Die Kosten für die Medaillen werden aus den Jahresgebühren bestritten.
