Startseite - 1.8 Ab-, Nach- und Ummeldungen < 1.9 Vorprogramm > 1.10 Die Durchführung einer Veranstaltung
Auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen hat der Ausrichter ein Vorprogramm zu erstellen, das nicht später als 12 Tage vor der Veranstaltung zu senden ist an:
bei DKV-Veranstaltungen und internationalen Veranstaltungen der Ebene 4 auch an
Bei Information der Empfänger ist die fristgerechte Veröffentlichung des Vorprogramms im Internet ausreichend. Das Vorprogramm muss enthalten:
Die im Vorprogramm festgelegte Reihenfolge der Rennen und der Zeitplan sind einzuhalten. Änderungen sind den Mannschaftsführern rechtzeitig bekannt zu geben.
1.9.1.1 Die Startfolge richtet sich
1.9.1.2 Der beste / die besten Wettkämpfer startet / starten am Ende seines / ihres Rennens, die übrigen analog dazu.
1.9.1.3 Werden die für die Startfolge nötigen Angaben in der Meldung nicht angegeben (siehe 1.6.2.5) besteht kein Anspruch auf einen leistungsgerechten Startplatz.
1.9.2.1 Startnummern müssen durch den Ausrichter gestellt werden. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie sich gut sichtbar am Körper des Wettkämpfers befestigen lassen.
1.9.2.2 Die Ziffern der Startnummern müssen mindestens 15 cm hoch und 1,5 cm breit sein.
1.9.2.3 Die Startnummern müssen gut sichtbar am Körper des Wettkämpfers befestigt sein. Bei C2-Booten trägt der Vordermann die Startnummer.
1.9.2.4 Jeder Wettkämpfer ist für die Erkennbarkeit seiner Startnummer selbst verantwortlich.
1.9.2.5 Beim Mannschaftswettkampf muss jede Bootsbesatzung eine Startnummer tragen.
1.9.2.6 Bei der Entgegennahme der Startnummern sind nur die Sportpässe der Startenden abzugeben und das Startgeld zu entrichten. Wird ein Pfand erhoben, so ist dies im Vorprogramm anzugeben.
1.9.2.7 Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Startnummern sind die abgegebenen Sportpässe den Vereinen zurückzugeben sowie ggf. das Pfand zu erstatten.