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Deutsche Wettkampfbestimmungen Kanu-Slalom (DWB-KSL 2017)
zuletzt geändert durch den DKV- Verbandsausschuss am 19.11.2016 und Beschluss des Präsidiums vom Februar 2017
Auf diesen Seiten werden die Wettkampfbestimmungen Kanu-Slalom detailliert dargestellt, Informationen zur Auslegung veröffentlicht und Hintergründe dargestellt.
In einer druckbaren Version gibt es die Regeln im Downloadbereich von www.kanu.de oder www.kanuslalom.de
Die Deutschen Wettkampfbestimmungen Kanu-Slalom (DWB-KSL 2017) bestehen aus der der Wettkampfordnung des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. (WO) [bis 2014 – allgemeiner Teil der DWB und den Wettkampfregeln Kanu-Slalom [bis 2014 – technischer Teil der DWB]
Wettkampfordnung des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. (WO)
Wettkampfregeln Kanu-Slalom (WR KSL 2017)
Hinweis: Aus Gründen der Vereinfachung wird in den DWB die männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe gelten jedoch in der männlichen und weiblichen Form entsprechend.
Auslegungsrichtlinien
Ergänzungen (nicht Teil der DWB)
Hintergründe, Fragen und Antworten
* Häufig gestellte Fragen (FAQ)
* Wie entstehen die Wettkampfbestimmungen?
Zusammengestellt von: Markus Flechtner (DKV-Ressortleiter Kanu-Slalom) ressortleiter@kanuslalom.de, Sudermannstraße 2b, 40721 Hilden
Stand: Februar 2017
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Formale Hinweise (das "Kleingedruckte")
- Bei der Übertragung der DWB und der Aufbearbeitung für diese Website können natürlich Fehler entstanden sein. Im Zweifelsfall gilt daher immer die „offizielle Druckversion“ der DWB.
- Wenn hier „Hinweise und Auslegungen“ angegeben sind, so haben diese für die Kampfrichter vor Ort (hauptsächlich Hauptschiedsrichter und Jury) keine bindende Wirkung. Sie haben allenfalls erläuternden Charakter. Sie bilden aber das „gemeinsame Verständnis“ der LKV-Fachwarte und -Kampfrichterobleute ab. Nicht alles soll (und kann) in den DWB geregelt werden und wir vertrauen darauf, dass die als Jury und Hauptschiedsrichter eingesetzten erfahrenen Kampfrichter diesen „Geist der DWB“ leben und in ihrer Kampfrichtertätigkeit beim Wettkampf umsetzen.